Münchner Kirchenrechtler Heribert Schmitz gestorben
Heribert Schmitz, von 1971 bis 1996 Professor für Kirchenrecht an der Münchner Ludwig-Maximilians-Universität, ist tot. Er starb am Mittwoch in einem Münchner Krankenhaus im Alter von 88 Jahren. Der 1929 in Koblenz geborene und 1955 in Trier zum Priester geweihte Schmitz zählte zu den führenden katholischen Kirchenrechtlern in Deutschland. Der Wissenschaftler war lange Zeit Berater der Deutschen Bischofskonferenz und des Vatikan. Als Vertreter der katholischen Kirche gehörte er auch dem Bayerischen Senat an. Zuletzt lebte er in einem Altenheim in München.
Schmitz studierte Theologie und insbesondere das kirchliche Recht in Trier und München. 1965 wurde er in München auch promoviert, ein Jahr später folgte die Habilitation. Seine erste Professorenstelle hatte der Theologe von 1965 bis 1967 in Passau inne, dann in Trier und schließlich ab 1971 in München.
Schmitz hat an einigen Standardwerken zum Kirchenrecht maßgeblich mitgewirkt. So war er einer der Herausgeber des "Handbuchs des katholischen Kirchenrechts" und publizierte unter anderen auch ein Lexikon des Kirchenrechts. Zudem war der Wissenschaftler an der Reform des "Codex Iuris Canonici", des Gesetzbuchs der katholischen Kirche, beteiligt. Insbesondere das kirchliche Verwaltungs- und Hochschulrecht zählten zu seinen Fachgebieten. (KNA)