In Berliner Schulen sind bei Lehrern religiöse Symbole verboten

Nach Kreuzverbot: Lehrerin trägt Fisch-Symbol

Veröffentlicht am 17.05.2017 um 13:46 Uhr – Lesedauer: 
Pädagogik

Berlin ‐ Diese Lehrerin gibt nicht auf: Im April war ihr untersagt worden, eine Kette mit Kreuz-Anhänger zu tragen. Das verstoße gegen das Neutralitätsgesetz. Nun hat sie offenbar ein neues Schmuckstück.

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Die Berliner Lehrerin, der verboten worden war, in der Schule eine Halskette mit einem Kreuzanhänger zu tragen, soll nun einen Fisch-Anhänger getragen haben. Das berichtete die "Berliner Zeitung". Es soll sich dabei um Schmuck mit dem alten christlichen Erkennungszeichen des Ichthys-Fisches gehandelt haben: Dieses Symbol besteht aus zwei gebogenen Linien, die sich auf der einen Seite zur Schwanzflosse kreuzen. Wenn es ein religiöses Symbol sei, müsse auch das abgenommen werden, zitiert die Zeitung die Schulaufsicht. Nach Presseberichten darf sie nun offenbar auch das Fischsymbol als Kettenanhänger nicht mehr tragen, berichtete die Katholische Nachrichten-Agentur am Mittwochabend.

Keine religiösen Symbole im Dienst

Im April war es der evangelischen Pädagogin durch eine Dienstanweisung verboten worden, eine Kette mit großem Kreuzanhänger im Unterricht zu tragen. Grundlage dafür war das Berliner Neutralitätsgesetz aus dem Jahr 2005: Es schreibt vor, dass Lehrer, Polizisten und Justizbedienstete im Dienst keine religiösen Symbole tragen dürfen. Das Gesetz ist Anlass für gerichtliche Auseinandersetzungen: Erst vor kurzem hatte eine muslimische Lehramtsbewerberin vor Gericht mehrere Tausend Euro Entschädigung erstritten. Sie war wegen ihres Kopftuches nicht zugelassen worden.

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hatte entschieden, dass das Neutralitätsgesetz so ausgelegt werden müsse, wie zuvor die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts ausgefallen waren: Die Richter in Karlsruhe hielten ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen an öffentlichen Schulen für mit der Verfassung unvereinbar. Das Land Berlin habe zudem keine Nachweise für eine konkrete Gefährdung für den Schulfrieden erbracht, die ein solches Verbot begründen könnte.

Die beiden großen Kirchen drängen auf eine Änderung und fordern eine gesellschaftliche Debatte über das Verständnis von Neutralität. Auch Linkspartei und Grüne sehen die gegenwärtige Auslegung des Gesetzes kritisch. Deren Koalitionspartner SPD will jedoch daran festhalten. Bei einem Landesparteitag der Sozialdemokraten am Samstag steht das Gesetz auf der Tagesordnung. (jhe/KNA)

17.05.2017, 18:30 Uhr: Ergänzt um die Information, dass die Lehrerin das Fischsymbol nicht tragen darf und um die Positionen von Kirche und Parteien zu der Auslegung des Gesetzes.

Linktipp: Weder Kopftuch noch Kippa im Gericht

Die Landesregierung Baden-Württembergs will Richtern und Staatsanwälten künftig das Tragen religiös geprägter Kleidungsstücke verbieten. Doch eine endgültige Entscheidung steht noch aus. (Artikel von April 2017)