Nicht auch noch die Kerzen
Passend zur bevorstehenden Adventszeit, in der rund 35 Prozent der Kerzenkäufe getätigt werden, überprüft die EU-Kommission nun die Gefahr, die von Kerzen ausgeht. Design, Herstellung, Standsicherung, Brandneigung, chemische Anforderungen und sogar die Emissionen sollen künftig auf Wunsch der EU-Kommission einheitlich geregelt sein.
In einem nun bekanntgewordenen mehrseitigen Dokument mit einem Regelungsvorschlag an den Europäischen Rat und das EU-Parlament sind Sicherheitsanforderungen für "Kerzen, Kerzenhalter, Kerzenbehälter und Kerzenzubehör" festgehalten. So heißt es etwa unter dem Punkt Design- und Herstellungsanforderungen, dass beim Produktdesign "die Gefahren im Zusammenhang mit vernünftigerweise vorhersehbaren Verwendungsbedingungen umfassend berücksichtigt und die Risiken so gering wie möglich gehalten werden" müssen.
Auch die Kerzen-Emissionen regelt die geplante Richtlinie: Es dürfe "keine sichtbare Freisetzung von Ruß geben", heißt es darin. Dafür gibt es sogar einen Rußindex, an dem sich Kerzen für den Innenbereich orientieren sollen. Falls doch gefährliche Stoffe entstehen sollten, "einschließlich flüchtiger organischer Verbindungen", sollten diese so gering wie möglich bleiben.
Die EU-Kommission weist in ihrem Entwurf darauf hin, dass es hierzu im Unionsrecht keine eigenen Grenzwerte gibt. Deshalb sollten sich Hersteller an die "WHO Guidelines for indoor air quality: selected pollutants" halten und die dort festgeschriebenen Konzentrationswerte berücksichtigen.
Wichtiger Hinweis: Kerzen dürfen nicht umkippen!
Die EU-Richtlinie soll ebenso die Standsicherheit von Kerzen regeln. So schreibt sie vor, dass "frei stehende Kerzen oder Kerzen, die mit einem Halter oder Behälter geliefert werden", während "des Abbrennens stabil bleiben" müssen. Zur Erklärung heißt es: Sie dürften nicht umkippen. Wenn eine Kerze ohne Halter oder Behälter geliefert werde, sei es die Pflicht des Herstellers, den Verbraucher darauf hinzuweisen, einen geeigneten Halter zu verwenden.
Damit der Verbraucher stets auf der sicheren Seite ist, sollen zudem alle nötigen Hinweise entsprechend ausgewiesen werden: "Die Aufmachung des Produkts und dessen bildliche Darstellung sowie alle bereitgestellten Informationen dürfen die Risiken für die potenziellen Nutzer nicht verharmlosen." Warnhinweise müssten "schlüssig, leicht lesbar und verständlich sein" und deutlich sichtbar angebracht werden.
Mindestens jedoch müssten die Sicherheitsinformationen diejenigen Informationen abdecken, die erläuterten, wie Kerzen in "Anwesenheit von Kindern und Haustieren" sicher zu verwenden seien. Auch der einzuhaltende Abstand müsse vermerkt werden, sofern diese Information für den sicheren Gebrauch notwendig sei.
Dem Wunsch der EU-Kommission zufolge soll es in Textform oder in leicht verständlichen Piktogrammen auf der Kerze heißen: Brennende Kerzen nie unbeaufsichtigt lassen. Kerzen nicht in Reichweite von Kindern und Haustieren abbrennen. Kerzen nicht auf oder in der Nähe von leicht entflammbaren Gegenständen abbrennen.
Noch keine Entscheidung, nur technische Beratungen
Damit auch wirklich nichts passiert, sollten Verbraucher darüber hinaus darauf aufmerksam gemacht werden, einen hitzebeständigen Kerzenhalter oder eine hitzebeständige Unterlage zu verwenden, falls die Beschaffenheit der Kerze zu einem Entzünden der Unterlage führen könne.
Schickt sich die EU also nach der Posse um den Krümmungsgrad von Bananen und dem Kampf gegen Plastiktüten erneut an, mit bürokratischem Eifer für Aufmerksamkeit zu sorgen? Bisher gebe es noch keine Entscheidung, lediglich technische Beratungen, heißt es von der Kommission. Der Vorsitzende der CDU/CSU-Abgeordneten im EU-Parlament, Herbert Reul, kritisiert die Pläne. "Ich verstehe nicht, warum solche Selbstverständlichkeiten von der Kommission geregelt werden müssen. Haben wir in diesen Zeiten nicht Wichtigeres zu tun?"