Papst ändert Katechismus: Todesstrafe immer unzulässig!
Der Katechismus der Katholischen Kirche verdammt künftig die Todesstrafe kategorisch. Wie der Vatikan am Donnerstag mitteilte, hat Papst Franziskus den entsprechenden Abschnitt verändert. Die Kirche lehrt nun "im Licht des Evangeliums", "dass 'die Todesstrafe unzulässig ist, weil sie gegen die Unantastbarkeit und Würde der Person verstößt'". Außerdem setze die Kirche sich "mit Entschiedenheit für deren Abschaffung in der ganzen Welt ein".
Der Abschnitt über die Todesstrafe hatte in seiner ursprünglichen Fassung von 1993 die Todesstrafe nicht komplett ausgeschlossen. "Soweit unblutige Mittel hinreichen, um das Leben der Menschen gegen Angreifer zu verteidigen und die öffentliche Ordnung und die Sicherheit der Menschen zu schützen" habe sich die staatliche Autorität daran zu halten. Papst Johannes Paul II. hatte in einer Revision im Jahr 1997 die Ablehnung deutlicher gemacht und mit Verweis auf seine Enzyklika "Evangelium Vitae" (1995) betont, dass Fälle, "in denen die Beseitigung des Schuldigen absolut notwendig" seien, "schon sehr selten oder praktisch überhaupt nicht mehr gegeben" seien.
Schon Johannes Paul II. und Benedikt XVI. mit deutlicher Ablehnung
Nach Aussage des damaligen Redaktionssekretärs des Katechismus, Kardinal Christoph Schönborn, wollte Johannes Paul II. zwar schon damals eine entschiedenere Verurteilung, setzte sich damit aber nicht durch. Auch Benedikt XVI. hatte sich gegen die Todesstrafe gewandt, den Katechismus aber nicht verändert.
In einem Begleitschreiben an die Bischöfe erläutert der Präfekt der Glaubenskongregation, Luis Ladaria, die Änderung. Die neue Formulierung liege "auf der Linie des vorausgehenden Lehramts" und sei damit "eine konsequente Entwicklung der katholische Lehre". Sie stehe "nicht im Widerspruch zu früheren Aussagen des Lehramts". Die vorherige Position, die die Todesstrafe unter bestimmten Bedingungen für zulässig erachtete, sei von anderen sozialen Umständen ausgegangen. Sie seien in einem Milieu erfolgt, "in dem es schwerer war zu garantieren, dass der Verbrecher sein Vergehen nicht mehr wiederholen kann". Das "Licht des Evangeliums" trage zu einem "besseren Verständnis der geschaffenen Ordnung" bei.
Papst Franziskus sprach sich wie seine beiden Vorgänger wiederholt deutlich gegen die Todesstrafe aus. 2017 nannte er sie "unzulässig" und im "Gegensatz zum Evangelium" und kündigte eine Änderung des Katechismus an. Neu aufgeflammt war die Diskussion, als Colombos Kardinal Malcolm Ranjith vor wenigen Wochen die Wiedereinführung der Todesstrafe für Drogendealer begrüßte.
Der Vatikanstaat hat erst 1969 unter Paul VI. die Todesstrafe aus seinen Gesetzbüchern gestrichen; die letzte Hinrichtung im Kirchenstaat fand 1868 statt. (fxn)
Die Änderung im Wortlaut
Todesstrafe
2267. Lange Zeit wurde der Rückgriff auf die Todesstrafe durch die rechtmäßige Autorität – nach einem ordentlichen Gerichtsverfahren – als eine angemessene Antwort auf die Schwere einiger Verbrechen und als ein annehmbares, wenn auch extremes Mittel zur Wahrung des Gemeinwohls angesehen.
Heute gibt es ein wachsendes Bewusstsein dafür, dass die Würde der Person auch dann nicht verloren geht, wenn jemand schwerste Verbrechen begangen hat. Hinzu kommt, dass sich ein neues Verständnis vom Sinn der Strafsanktionen durch den Staat verbreitet hat. Schließlich wurden wirksamere Haftsysteme entwickelt, welche die pflichtgemäße Verteidigung der Bürger garantieren, zugleich aber dem Täter nicht endgültig die Möglichkeit der Besserung nehmen.
Deshalb lehrt die Kirche im Licht des Evangeliums, dass „die Todesstrafe unzulässig ist, weil sie gegen die Unantastbarkeit und Würde der Person verstößt“ [1], und setzt sich mit Entschiedenheit für deren Abschaffung in der ganzen Welt ein.
[1] Francisco, Discurso del Santo Padre Francisco con motivo del XXV Aniversario del Catecismo de la Iglesia Católica, 11 de octubre de 2017: L’Osservatore Romano, 13 de octubre de 2017, 5.