Korrektur zur Meldung "Pell-Anwalt: Ja, es hat sexuelle Übergriffe des Kardinals gegeben"

Anwalt von Kardinal Pell bittet um Entschuldigung

Veröffentlicht am 28.02.2019 um 14:08 Uhr – Lesedauer: 

Melbourne ‐ Am Donnerstagmittag hatte katholisch.de zum Fall des wegen Missbrauchs verurteilten australischen Kardinals George Pell eine Meldung der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) veröffentlicht, die fehlerhaft war. Hier nun die von der Agentur korrigierte Meldung.

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Der Verteidiger des wegen Missbrauchs verurteilten australischen Kardinals George Pell, Robert Richter, hat sich für das Herunterspielen von sexuellen Übergriffen auf Minderjährige als "Blümchensex" öffentlich entschuldigt. "Im Bestreben, eine milde Strafe zu erlangen, habe ich eine vollkommen unangemessene Wortwahl benutzt, für die ich mich bei allen zutiefst entschuldige, die diese in einer Weise interpretiert haben, wie sie nie gemeint war", heißt es in einer Erklärung Richters vom Donnerstag.

Bei der Anhörung nach dem Schuldspruch, in der es um das angemessene Strafmaß auf der Grundlage des Urteils ging, hatte der Anwalt argumentiert, diese Straftaten seien nicht mehr als ein bloßer Fall von "Blümchensex" (englisch: Plain Vanilla Sex") gewesen. Vor Gericht hatte der Anwalt zudem betont, sein Mandant verdiene nur eine leichte Strafe, wenn man davon ausgehe, dass die sexuellen Übergriffe "weniger als sechs Minuten" gedauert hätten und es nicht zu einer Ejakulation gekommen sei.

Anwalt ist weiter von Unschuld seines Mandanten überzeugt

Auch wenn der Anwalt weiter von der Unschuld seines Mandanten überzeugt ist, muss er in der Verhandlung darüber, welche Haftstrafe angemessen ist, zunächst von der Schuldfeststellung des Gerichts ausgehen und versuchen, ein möglichst mildes Urteil für die gerichtlich erkannte Tat zu erreichen.

Er habe niemals das Leid und die Verletzungen der Missbrauchsopfer "verharmlosen" wollen, schreibt Richter weiter. Die "Schwere des Verbrechens" sei vielmehr von Anfang an durch das "Eingeständnis" anerkannt worden, dass dafür eine "Haftstrafe gerechtfertigt ist".

Bild: ©picture alliance / AA

Kardinal George Pell (l.) mit seinem Anwalt Robert Richter beim Verlassen des Melbourne Magistrates Court in Melbourne.

Der 77-jährige Pell war wegen Missbrauchs verurteilt worden. Das Gericht in Melbourne sah es als erwiesen an, dass er sich Mitte der 1990er Jahre an zwei zur Tatzeit 13-jährigen Jungen vergangen hat. Bis Mitte März soll das Strafmaß verkündet werden. Pell wurde am Mittwoch in ein Gefängnis in Melbourne überstellt. Anwalt Richter hat Berufung gegen das Urteil eingelegt.

Die Verurteilung des Kardinals auf Basis der Aussage eines einzelnen Opfers hat in Australien zu kontroversen Diskussionen geführt. Einige Kommentatoren kritisierten den Schuldspruch als eklatantes Fehlurteil und reklamierten Pells Unschuld. Dabei versuchten sie ähnlich wie es zuvor schon der Verteidiger vor dem Schuldspruch getan hatte, zu erklären, warum es gar nicht zu Übergriffen gekommen sein könne.

Buchautorin verteidigt Glaubwürdigkeit des öffentlich nicht bekannten Klägers

Louise Milligan, Autorin des Buches "Kardinal: Der Aufstieg und Fall von George Pell", verteidigte hingegen die Glaubwürdigkeit des öffentlich nicht bekannten Klägers. Milligan hatte den Mann für ihr Buch interviewt und ist so eine der wenigen Personen, denen seine Identität bekannt ist. "Er hat dadurch [die Klage] nichts zu gewinnen, aber alles zu verlieren", sagte sie dem TV-Politmagazin "7.30".

Anfang 2018 waren Pells Verteidiger die umfangreichen Interviews und Videoaufnahmen zugänglich gemacht worden, die Milligan bei der Recherche zu ihrem Buch aufgezeichnet hatte. Das Buch erschien vor der Anklage gegen Pell und wurde nach der Anklageerhebung aus dem Handel genommen. (KNA)

Dokumentation: Die Erklärung des Pell-Anwalts im Wortlaut

Englisches Original:

"After spending a sleepless night reflecting upon the terrible choice of a phrase I used in court during the course of a long and stressful process, I offer my sincerest apologies to all who were hurt or offended by it. No offence was intended.

It was not intended to evade the seriousness of what had been done.

The seriousness of the crime was acknowledged at the outset by the concession that it merited imprisonment.

In seeking to mitigate sentence I used a wholly inappropriate phrase for which I apologise profusely to all who interpreted it in a way it was never intended: it was in no way meant to belittle or minimise the suffering and hurt of victims of sex abuse, and in retrospect I can see why it caused great offence to many.

I hope my apology is accepted as sincerely as it is meant and I will never repeat such carelessness in my choice of words which might offend."

Deutsche Übersetzung:

"Nach einer schlaflosen Nacht wegen des schrecklichen von mir gewählten Ausdrucks, den ich vor Gericht während eines langen und anstrengenden Prozesses verwendet habe, bitte ich alle ernsthaft um Entschuldigung, die sich davon verletzt oder angegriffen fühlen. Dies war nicht beabsichtigt.

Es war nicht beabsichtigt, die Ernsthaftigkeit dessen, was getan wurde, zu leugnen.

Die Schwere des Verbrechens wurde von vornherein durch das Eingeständnis anerkannt, dass eine Haftstrafe gerechtfertigt ist.

Im Bestreben, ein mildes Urteil zu erlangen, habe ich eine vollkommen unangemessene Wortwahl benutzt, für die ich mich bei allen zutiefst entschuldige, die diese in einer Weise interpretiert haben, wie sie nie gemeint war. Es war keinesfalls beabsichtigt, das Leiden und die Verletzung von Opfern von sexuellem Missbrauch herabzusetzen oder zu verharmlosen. Im Nachhinein kann ich verstehen, warum sich viele davon angegriffen fühlten.

Ich hoffe, dass meine Entschuldigung genauso ernst genommen wird, wie sie gemeint ist. Und ich werde niemals eine solche Unachtsamkeit in meiner Wortwahl wiederholen, die beleidigend sein könnte."

Dokumentation: Die ursprüngliche, fehlerhafte Meldung

Der Verteidiger des australischen Kardinals George Pell hat sexuelle Übergriffe seines Mandanten auf Minderjährige eingeräumt und sich zugleich öffentlich dafür entschuldigt, diese als "Blümchensex" (englisch "Vanilla") heruntergespielt zu haben. Vor Gericht habe er argumentiert, Pell verdiene höchstens eine leichte Strafe, denn die Übergriffe hätten "weniger als sechs Minuten" gedauert und es sei nicht zu einer Ejakulation gekommen. Das berichten australische Medien am Donnerstag über eine Erklärung von Anwalt Robert Richter. Damit widerspricht er zugleich anderen Medienberichten, in denen bezweifelt wird, dass es überhaupt Übergriffe gegeben hat.

"Im Bestreben, ein mildes Urteil zu erlangen, habe ich eine vollkommen unangemessene Wortwahl benutzt, für die ich mich bei allen zutiefst entschuldige, die diese in einer Weise interpretiert haben, wie sie es nie gemeint war", zitieren die Medien aus Richters Erklärung. Er habe niemals das Leid und die Verletzungen der Missbrauchsopfer "verharmlosen" wollen. Die "Schwere des Verbrechens" sei vielmehr von Anfang durch das "Eingeständnis" anerkannt worden, dass eine "Haftstrafe gerechtfertigt ist".

Der 77-jährige Pell war wegen Missbrauchs verurteilt worden. Das Gericht in Melbourne sah es als erwiesen an, dass er sich Mitte der 1990er Jahre in fünf Fällen an zwei zur Tatzeit 13-jährigen Jungen vergangen hat. Bis Mitte März soll das Strafmaß verkündet werden. Pell wurde am Mittwoch in ein Gefängnis in Melbourne überstellt. Anwalt Richter hat Berufung gegen das Urteil eingelegt. Zudem wird die vatikanische Glaubenskongregation in dem Fall aktiv. "Sie wird sich um den Fall kümmern, gemäß den Vorgehensweisen und Zeiten, die die kanonischen Normen dazu vorgeben", erklärte Vatikansprecher Alessandro Gisotti am Mittwoch.

Kommentatoren kritisierten Schuldspruch als eklatantes Fehlurteil

Die Verurteilung des Kardinals auf Basis der Aussage eines Opfers hat in Australien zu kontroversen Diskussionen geführt. Einige Kommentatoren kritisierten den Schuldspruch als eklatantes Fehlurteil und reklamierten Pells Unschuld. Dabei versuchten sie zum Teil, ausführlich zu erklären, warum es gar nicht zu Übergriffen gekommen sein könne.

Louise Milligan, Autorin des Buchs "Kardinal: Der Aufstieg und Fall von George Pell", verteidigte hingegen die Glaubwürdigkeit des namentlich nicht bekannten Klägers. Milligan hatte den Mann für ihr Buch interviewt und ist so eine der sehr wenigen Personen, denen seine Identität bekannt ist. "Er hat dadurch [die Klage] nichts zu gewinnen, aber alles zu verlieren", sagte sie dem TV-Politmagazin "7.30".

Anfang 2018 waren Pells Verteidiger die umfangreichen Interviews und Videoaufnahmen zugänglich gemacht worden, die Milligan bei der Recherche zu ihrem Buch aufgezeichnet hatte. Das Buch erschien vor der Anklage gegen Pell und wurde nach der Anklageerhebung aus dem Handel genommen. (tmg/KNA)