Richtig oder falsch?
Pro: Klares und richtiges Urteil
Es ist eine leidige Diskussion, in der der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte nun ein klares Urteil gefällt hat. Und dieses Urteil ist richtig. Das Verbot der Burka in Frankreich ist keine unrechtmäßige Einschränkung der Persönlichkeitsrechte. Würde man aus deutscher Sicht argumentieren, reicht ein Blick in das Grundgesetz. Das räumt jedem das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit ein, "soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt" (Art 2.1 GG).
Und genau hier bedarf es nun einer genaueren Betrachtung: Denn ein "Sittengesetz" ist immer Ausdruck dessen, was dem allgemeinen Rechtsempfinden nach als sittengemäß oder anstößig gilt; bei uns in Deutschland, in Frankreich und in allen anderen Staaten der Erde. Es kommt bei solchen Grundsatzentscheidungen darauf an, ob sie von einer Mehrheit der Mitglieder einer Gemeinschaft mitgetragen werden können. Dabei spielen auch die jeweiligen Traditionen eine gewichtige Rolle. Denn eine Gesellschaft kann sich nie ganz frei machen von dem, wodurch sie seit Jahrhunderten geprägt wurde. Von der Religion, der Politik, der Kultur. Auch das auf christlichen Werten aufgebaute Europa – so säkular es mittlerweile auch ist – kann und sollte das nicht.
Die Burka ist kein religiöses Symbol
Natürlich verletzt die französische Muslimin im physischen Sinn kein anderes Mitglied der Gesellschaft. Doch das tut der FKKler, der am liebsten nackt im Supermarkt einkaufen würde, auch nicht. Ganz zu schweigen von der Frau, die in Saudi Arabien einen Bikini tragen möchte. Dennoch kann der jeweilige Anblick den einen oder anderen verstören oder gar verängstigen. Darauf gilt es Rücksicht zu nehmen. Die Vollverschleierung führt zudem das Prinzip einer modernen Gesellschaft ad absurdum, das mehr denn je auf Kommunikation angewiesen ist. Und zwar auch von Angesicht zu Angesicht und nicht nur über das Internet.
Zu guter Letzt wird dann immer mit der Religionsfreiheit argumentiert. Ein Kreuz zu tragen, sei ja immerhin auch erlaubt. Das ist richtig. Doch ein Kreuz symbolisiert "lediglich" den Glauben. Die Burka findet dagegen im Koran keinerlei Erwähnung. Sie symbolisiert nicht den Glauben selbst, sondern eine Form des religiösen Extremismus und der Unterdrückung der Frau. Sie ist ein Symbol, das mit europäischen Werten nicht vereinbar ist.
Von Björn Odendahl
Contra: Gefährlicher Präzedenzfall
Grundrechte sind keine Schönwetterrechte. Das, was ohnehin anerkannt und unstrittig ist, muss nicht geschützt werden. Einklagbare Grundrechte sorgen dafür, dass sie genau da zum Tragen kommen können, wo ihre Ausübung anderen nicht passt. Grundrechte sind in erster Linie Abwehrrechte gegen den Staat, die den einzelnen schützen, wenn Mehrheiten übergriffig werden – wenn etwa einzelne abweichende und fremde Vorstellungen davon haben, wie sie ihr Leben führen wollen.
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, das das französische Burkaverbot bestätigt, dreht dieses Verhältnis um: Plötzlich soll es ein Recht darauf geben, in einem "das Zusammenleben erleichternden Raum der Begegnung" zu leben – und dieses Recht schlägt die Religionsfreiheit und die Handlungsfreiheit von Frauen, die Burka tragen. (Denn darum geht es in dem französischen Gesetz, das zwar vorgeblich neutral auf eine Bedeckung des Gesichts in der Öffentlichkeit abhebt, tatsächlich aber Frauen in Burka treffen soll.)
Stigmatisierung von Burkaträgerinnen
Das Straßburger Urteil setzt einen gefährlichen Präzedenzfall, der Auswirkungen haben kann auf die Religionsfreiheit insgesamt: Im Zentrum des staatlichen Schutzes steht nicht mehr der einzelne mit seinen Rechten, sondern das Kollektiv, das dem einzelnen vorschreiben kann, wie er oder sie zu leben hat, wie er oder sie sich zu kleiden hat – im Namen eines "Rechts auf Raum zur Begegnung".
Zu einer freiheitlichen und vielfältigen Demokratie gehört auch, dass sich Menschen an ihr nicht beteiligen müssen. Dazu gehört, für andere unverständliche, störende und abstoßend erscheinende Bräuche zu pflegen. Rechte dürfen dann eingeschränkt werden, wenn ihre Ausübung anderen schadet – aber nicht, weil ihre Ausübung missfällt.
Vorgeblich soll das Burkaverbot Frauenrechte schützen: Tatsächlich erreicht es, dass der Staat sein schärfstes Mittel, das Strafrecht, gegen Frauen richtet, die von ihrer Religionsfreiheit Gebrauch machen. Das französische Gesetz stigmatisiert Burkaträgerinnen und drängt sie noch weiter aus der Öffentlichkeit. Das Straßburger Urteil relativiert Grundrechte zugunsten des Kollektivs.
Von Felix Neumann