"Sakrilegisches Angebot"
Die Rahmendaten erschienen dem theologischen Laien womöglich seriös: Artikelstandort Duisburg, ein Verkäufer mit 91,9 Prozent positiven Bewertungen, der ansonsten Schreibmaschinen, historische Briefmarken und Romane verkauft. Auch die Details zum konkreten Angebot deuteten auf einen ordentlichen Händler hin: Er habe die Hostie "sehr gut behandelt und sehr gut gepflegt", sie sei "weitgehend unberührt" und "in einem neuwertigen Zustand", schrieb er. Und: "Wir führen einen sehr gepflegten und sehr sauberen Nichtraucherhaushalt ohne Tiere."
"Kommerzieller Handel ist nicht in Ordnung"
Allerdings: Was soll es bedeuten, dass Papst Franziskus die Hostie "persönlich geweiht" habe, wie es in der Angebotsbeschreibung hieß? "Solange die Hostie lediglich gesegnet wurde, handelt es sich schlicht um eine Oblate", erklärt der Leiter des Deutschen Liturgischen Instituts, Eberhard Amon. Wenn sie jedoch konsekriert, also in einer Messe zum Leib Christi gewandelt wurde, könne man sie zwar transportieren - aber keinesfalls verkaufen. "Die Wandlung bleibt wirksam, so lange die Materie erhalten bleibt", erläutert Amon. Deswegen wurden etwa verschmutzte Oblaten lange Zeit in Wasser aufgelöst.
Zu Zeiten der Christenverfolgung sei auch der Transport gewandelter Hostien nicht unüblich gewesen, so der Theologe: "Doch der kommerzielle Handel ist nicht in Ordnung." Auf Twitter forderte ein Nutzer das Online-Auktionshaus auf, das "sakrilegische Angebot" zu entfernen - ohne Erfolg.
Dass Echtheit und nähere Umstände schwer zu prüfen sind, ist bei sakralen Angeboten im Internet nichts Neues. Vor gut zwei Jahren wurden bis zu 90.000 Euro für eine Kappe geboten, die Franziskus angeblich getragen hatte. Rund um den Papstbesuch in den USA sorgte der Schwarzmarkt-Handel mit Tickets für seinen Auftritt im New Yorker Central Park für Ärger.
Hinweisen auf Reliquienhandel wird nachgegangen
Damals unterband Ebay den Handel. Auch Hinweisen auf Reliquienhandel geht der deutsche Ableger des Konzerns nach eigenen Angaben nach; ebenso müsse das allgemeine Verbot, mit sterblichen Überresten von Menschen Geschäfte zu machen, eingehalten werden. Mit einer eigenen Sicherheitssoftware lässt Ebay Deutschland den virtuellen Marktplatz regelmäßig auf Anstößiges durchforsten.
Ist auch die "geweihte Hostie" ein Fall für die Ebay-Polizei? Experte Amon betrachtet die Situation unaufgeregt. "Es sollte sich von selbst verstehen, dass der Handel mit einer gewandelten Hostie nicht erlaubt ist", sagt er - und rät: "Einfach die Finger davon lassen."