Kieler Landtag lockert Feiertagsschutz

Schleswig-Holstein verkürzt Tanzverbot an stillen Tagen

Veröffentlicht am 20.01.2016 um 17:47 Uhr – Lesedauer: 
Recht

Kiel ‐ Der Feiertagsschutz an stillen Tagen in Schleswig-Holstein wird gelockert. Der Kieler Landtag hatte am Mittwoch eine entsprechende Gesetzesänderung beschlossen. Demnach darf in dem Bundesland künftig etwa an Karfreitag zwei Stunden länger getanzt werden.

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Das Tanzverbot betrifft alle öffentlichen Veranstaltungen, die dem ernsten Charakter der stillen Feiertage nicht entsprechen. Zudem sind öffentliche Versammlungen und Aufzüge untersagt, die nicht mit Gottesdiensten zusammenhängen. Dem Beschluss ging eine mehrjährige Debatte voraus; der Fraktionszwang war bei der Abstimmung ausgesetzt.

Die Leiterin des Katholischen Büros Schleswig-Holstein, Beate Bäumer, kritisierte den Landtagsbeschluss: "Insbesondere die Korrekturen am Karfreitag beschädigen ohne Not einen unserer wichtigsten Feiertage." Die leichtfertige Lockerung des Feiertagsschutzes zeuge von mangelndem Respekt gegenüber der christlichen Kultur. (KNA)