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Wann ist ein Mensch Mensch?

Veröffentlicht am 08.01.2013 um 00:00 Uhr – Lesedauer: 
Lebensschutz

Bonn ‐ Wann ist der Mensch ein Mensch? Es geht um 500 Gramm. Hier liegt die gesetzliche Grenze. Erst ab dann gilt der Fötus vor dem Gesetz als Mensch. Für Eltern von sogenannten "Sternenkindern", die vor oder während der Geburt sterben, kann diese Regel viel Leid bedeuten.

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Barbara und Mario Martin etwa haben zwei Söhne und eine Tochter schon bei der Geburt verloren. Doch nur zwei hatten die Gewichtsgrenze überschritten, wurden als Menschen anerkannt. Nun kämpfen die Eltern dafür, dass auch die beiden Geschwister ins Stammbuch eingetragen werden. Dabei bekommen sie Unterstützung: Eine Petition hat einen neuen Gesetzentwurf angestoßen, der im Januar 2013 dem Bundestag vorgelegt wird. Der Augsburger Weihbischof Anton Losinger, Mitglied im Deutschen Ethikrat, erklärt im katholisch.de-Interview, was er bei einer möglichen Gesetzesänderung für wichtig empfindet und warum Festmachen des "Menschseins" an Gewichtskategorien falsch ist.

Frage: Weihbischof Losinger, laut Personenstandsverordnung zählt ein Embryo erst ab 500 Gramm Gewicht als Mensch. Ist es so einfach? Wann ist ein Mensch ein Mensch?

Losinger: Die Frage ‚Wann ist ein Mensch ein Mensch‘ ist klar bezogen auf den Augenblick der Zeugung. Naturwissenschaftlich können wir sagen, dass es keinen vernünftiger zu begründenden Zeitpunkt für den Beginn des menschlichen Lebens gibt, als den Augenblick der Verbindung von Ei und Samenzelle. Deshalb haben wir in der theologischen Ethik immer insistiert, dass ab dem Augenblick der Zeugung Lebensrecht und Menschenwürde für einen Menschen entsteht und besteht.

Anton Losinger, Weihbischof von Augsburg.
Bild: ©KNA

Anton Losinger, Weihbischof von Augsburg.

Frage: Also kann man das "Menschsein" nicht an einer Grammzahl abmessen?

Losinger: Nein, man kann das Menschsein und seine Würde nicht an einer Grammzahl festmachen und auch nicht auf einen Termin reduzieren, wie etwa den Zeitpunkt der Nidation (*Einnistung der befruchteten Eizelle in die Gebärmutter) oder das Ereignis der Geburt. Es bleibt dabei: Mit dem Augenblick der Zeugung, der Verbindung der genetischen Strukturen von Mutter und Vater ist ein embryonaler Mensch mit Menschenwürde entstanden.

Frage: Ist es eine absurde Diskussion, wenn die Menschlichkeit an Gewicht festgemacht wird?

Losinger: Nein! Eine absurde Diskussion ist es nicht, weil es um die intensive Bindung der Eltern und ihre Trauer geht. Es waren ja Eltern, die zuerst gefordert haben, dass mit totgeborenen Kindern respektvoll umgegangen werden muss. Leider wurden in früheren Zeiten Fehlgeburten insbesondere unter 500 g nicht selten als "Gewebe" und "Klinikmüll" behandelt und entsorgt. Der starken gefühlsmäßigen Bindung der Eltern widerstrebt die "kühle" Bezeichnung Fehlgeburt oder Totgeburt für das verstorbene kleine Wesen Kind und die diesen Begriffen früher oft zugrundeliegende klinische Verfahrensweise. Ich finde, dass man dem Wunsch der Eltern nach einem respektvollen Umgang mit einem totgeborenen Embryo, eben als einem verstorbenen menschlichen Wesen nachkommen muss.

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Video: © Peter Philipp

Bundestagsabgeordnete Stefanie Vogelsang zur Änderung des Gesetzes, das erlauben soll, totgeborene "Sternenkinder" ins Stammbuch einzutragen.

Frage: Wie kann die Kirche den Eltern, deren Kind vor oder kurz nach der Geburt gestorben ist, Trost und Hoffnung schenken?

Losinger: Die Kirche muss sich dieser Eltern mit besonderer Aufmerksamkeit annehmen. Der vorzeitige Verlust eines Kindes ist nicht selten eine besonders schwere emotionale Situation für sie. Ein Sprichwort sagt: ‚Ein Partner geht von der Seite, aber ein Kind geht vom Herzen‘. Darum ist bei sogenannten ‚Sternenkindern‘ eine besondere Zuwendung notwendig, mit der Seelsorger deren Eltern begegnen müssen. Hier darf die Seelsorge und auch das medizinische Handeln niemals von Grammangaben abhängig gemacht werde.

In vielen Krankhäusern, gerade auch bei uns in Augsburg, erlebe ich heute Seelsorger, die sich intensiv um Eltern von Sternenkindern kümmern. Besonders in Situationen, wo Eltern bei Fehlgeburten oder eines zu früh geborenen Kindes Hilfe benötigen, sind sie da.

Frage: Gibt es auch Unterstützung bei Bestattungen?

Losinger: Im Bistum Augsburg und an vielen anderen Orten unterstützen Krankenhausseelsorger Eltern beim Umgang mit den Behörden und bei Bestattungen – wir nennen dies ‚zur Ruhebettung‘ – sowohl für Lebend- als auch Totgeburten über und unter 500 Gramm. Es gibt dort auch verschiedene Angebote von den Kliniken und der Klinikseelsorge. Zudem existieren auf verschiedenen Friedhöfen spezielle Felder für Kinder, die vorgeburtlich gestorben sind. Ich habe es immer dankbar erlebt, dass die Krankenhausseelsorger bei der ‚zur Ruhebettung‘ mitgegangen sind.

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Video: © Eva Karl

Für den Gesetzgeber hat es diese Kinder nie gegeben, doch ein Hospital in Marsberg gibt betroffenen Eltern einen Ort zur Trauer.

Frage: Beschäftigt sich der Ethikrat mit den "Sternenkindern"?

Losinger: Der Ethikrat hat die Debatte noch nicht auf der Agenda. Was uns allerdings sehr beschäftigt, sind Fragen der genetischen Diagnostik, des Umgangs mit In-Vitro-Fertilisation und PID und deren Folgen. Gerade da, wo biomedizinische Verfahren in Gang kommen, deren Ergebnis die Verwerfung, und damit die Tötung eines menschlichen Wesens ist, wird die Frage von Lebensrecht und Menschenwürde virulent. An diesem Punkt schalten wir als Ethikrat uns ein.

Frage: Würden Sie eine neue Regelung, die von einer 500-Gramm-Marke absieht, unterstützen?

Losinger: Ich sehe die 500-Gramm-Marke nicht als Naturgesetz. Es geht neben dem Respekt vor dem frühverstorbenen Embryo um die Bedürfnisse der Eltern. Daher bedarf es einer neuen besonderen Würdigung der Eltern durch die Politik.

Frage: Denken Sie, man kann mit einer Gesetzesänderung bereits im Frühjahr rechnen?

Losinger: Ich kann mir eine Änderung bis zum Frühjahr durchaus vorstellen. Ich registriere, dass der vorliegende Gesetzesentwurf letztendlich die Situation und die Trauer der Eltern, deren Kind zu früh verstorben ist, in den Blick nimmt. Richtig ist auch das sehr menschliche Gefühl, dass es sich dabei nicht um „Klinikmüll“ handelt, der technisch entsorgt werden kann, sondern um einen, wenn auch noch nicht voll ausgebildeten Menschen. An diesem Punkt ist eine besondere Zuwendung der Seelsorge, der Medizin und auch der Politik geboten. In welcher Weise die standesamtliche Dokumentation und die personenrechtliche Eintragung geregelt werden soll, ist eine Verfahrensfrage, die der Rechtstaat klären muss. Neben der notwendigen menschlichen und pastoralen Zuwendung ist dies, meiner Meinung nach, erst zweitrangiger Natur.

Das Interview führte Saskia Gamradt