Weder Kopftuch noch Kippa im Gericht
Hauptamtliche Richter und Staatsanwälte sollen in Baden-Württemberg künftig im Gericht keine religiös oder politisch geprägten Kleidungsstücke tragen. Die grün-schwarze Landesregierung beschloss am Dienstag in Stuttgart einen Gesetzentwurf von Justizminister Guido Wolf (CDU). Er muss noch durch den Landtag.
Schöffen und ehrenamtliche Richter sind von der Neuregelung nicht betroffen. Kritiker rechnen mit Klagen betroffener Juristen - etwa von Richterinnen, die bei der Ausübung ihres Berufes aus religiösen Gründen ein Kopftuch tragen möchten. Das neue Gesetz bezieht sich nicht nur auf Kopftücher, sondern etwa auch auf die jüdische Kippa.
Minister Wolf begründet das neue Gesetz mit dem Neutralitätsgebot der Justiz. Die Landesregierung geht davon aus, dass dieses Gebot mehr Gewicht hat als die Religionsfreiheit einzelner Betroffener. Die CSU hatte schon Ende 2016 ein Kopftuchverbot für Richterinnen und Staatsanwältinnen möglichst in allen deutschen Gerichtssälen gefordert. (dpa)