Pfarrer: Man habe "den sicheren Weg gewählt"

Wegen Datenschutz: Kindergartenfotos geschwärzt

Veröffentlicht am 02.08.2018 um 14:45 Uhr – Lesedauer: 
Buntes

Dormagen ‐ Die Leiterin einer katholischen Kita wollte auf Nummer sicher gehen: keine Datenschutzverstöße bei den Erinnerungsfotos! Mit dem Ergebnis waren die Eltern aber nicht besonders zufrieden ...

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Um den Datenschutz zu wahren, hat ein katholischer Kindergarten in Dormagen auf Erinnerungsfotos die Gesichter von Kindern geschwärzt und so für irritierte Eltern gesorgt. In den Erinnerungsbüchern wurde bis auf das Gesicht des Kindes, an das eine Mappe ausgehändigt wurde, alle Gesichter geschwärzt, darunter von Kindern, Erziehern und anderen Erwachsenen. "Das Vorgehen der Kindertagesstätte in Dormagen ist merkwürdig", sagte auch der Vorsitzende der Konferenz der Diözesandatenschutzbeauftragten, Andreas Mündelein, am Donnerstag gegenüber der dpa.

Die "Neuß-Grevenbroicher Zeitung" (NGZ) hatte zuvor berichtet, viele Eltern hätten sich über die geschwärzten Gesichter von spielenden Kindern geärgert und beschwert. Grund sei das neue Datenschutzrecht, zitiert die NGZ den Pfarrer der Gemeinde St. Michael Dormagen-Süd, Peter Stelten, zu der die Kita gehört. Er bekundete gegenüber der Katholischen Nachrichtenagentur großes Verständnis für die Eltern; niemand möge geschwärzte Gesichter. Zugleich sagte der Geistliche: "Wir brauchen ein wasserdichtes Handling." Die juristische Lage sei noch ungeklärt. Seitens der Deutschen Bischofskonferenz fehlten Ausführungsbestimmungen zum kirchlichen Datenschutz. Notwendig sei eine Lösung, die den Bedürfnissen der Eltern und zugleich den Erfordernissen des Gesetzgebers genüge. Man habe "den sicheren Weg" gewählt, um Klagen vorzubeugen. Gegenüber dem Kölner Stadtanzeiger sagte die Leiterin der Kita, sie habe nur die Weisung des Trägers befolgt.

Im Zweifel Experten fragen

"Die Einrichtung hätte sich vorab von den Eltern eine Einwilligungsbescheinigung geben lassen können, um die Bilder für das Jahrbuch zu nutzen", sagte dagegen Mündelein. Er empfahl verunsicherten Einrichtungen wie dem Dormagener Kindergarten, bei allen Zweifeln auf Datenschutzexperten zuzugehen.

Für die Verarbeitung von Daten Unter-16-Jähriger haben die Diözesandatenschutzbeauftragten strenge Regeln aufgestellt. Nach ihrer Auslegung des Gesetzes über den kirchlichen Datenschutz (KDG) braucht es sowohl für die Aufnahme als auch in jedem einzelnen Fall für die Veröffentlichung von Fotos eine Einwilligungserklärung der Personensorgeberechtigten.

Das KDG ist seit dem 24. Mai in Kraft. Mit dem von den Bischöfen erlassenen Gesetz regelt die katholische Kirche den Datenschutz in ihrem Bereich. Religionsgemeinschaften dürfen eigene Datenschutzgesetze anwenden, sofern sie im Einklang mit der seit dem 25. Mai 2018 geltenden europäischen Datenschutzgrundverordnung stehen. (fxn/dpa/KNA)

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Etwas mehr als zwei Monate ist das kirchliche Datenschutzgesetz nun in Kraft. Noch immer ist die Verunsicherung groß. Doch der oberste kirchliche Datenschützer Andreas Mündelein beruhigt.

3. August 2018, 13.40 Uhr: Ergänzt um ausführliche Stellungnahme des Pfarrers. (fxn/KNA)