Katholische Arbeitnehmer-Bewegung für Mindeslohn

Wenn das Geld nicht reicht

Veröffentlicht am 26.02.2013 um 00:00 Uhr – Lesedauer: 
Arbeitsmarkt

Nürnberg ‐ Immer mehr Arbeitssuchende müssen ihr Arbeitslosengeld mit Hartz-IV aufstocken. Laut eines Berichts der Bundesagentur für Arbeit haben im Oktober des vergangenen Jahres 83.118 Personen zusätzlich Arbeitslosengeld II beantragen müssen, um das Einkommen auf den Hartz-IV-Satz anzuheben. Im Oktober 2011 waren es noch 73.178 Personen – das ist ein Anstieg um etwa 14 Prozent. So könne es nicht weitergehen, ist von der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) zu hören.

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Für Matthias Rabbe von der KAB ist diese Entwicklung keine Überraschung: Bereits seit Jahren gebe es immer mehr prekäre Beschäftigungsverhältnisse. Der Niedriglohnsektor sei immer größer geworden, und Zeitarbeit spiele dabei auch eine Rolle. "Die Menschen verdienen weniger und haben dementsprechend geringere Bezüge, wenn sie arbeitslos werden", sagte Rabbe gegenüber katholisch.de

KAB für dynamischen Mindestlohn

Ginge es nach der KAB, müsste die Bundesregierung diese Abwärtsspirale unterbrechen: "Wir wollen keine Luftschlösser bauen, aber ein dynamischer Mindestlohn von 60 Prozent des Durchschnittseinkommens könnte das Problem entscheidend abmildern", so Rabbe weiter. Zudem fordert die KAB, dass Leiharbeiter das gleiche Gehalt bekommen wie ihre festangestellten Kollegen.

Ebenso müsse man das Problem auch international angegangen werden: "Das Entsendegesetz muss dringend geändert werden. Es kann nicht sein, dass polnische Arbeitsvermittlungsfirmen in Rumänien Leute für den deutschen und französischen Arbeitsmarkt rekrutieren, sich dann aber mit den Gehältern an deren Heimat orientieren", sagt Rabbe.

Weniger als 668 Euro im Monat

Arbeitsuchende, die zuvor mindestens zwölf Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, bekommen zwischen 60 und 67 Prozent des letzten Monatslohns – je nach Familienstand. Wer mindestens 24 Monate versicherungspflichtig beschäftigt war, kann maximal ein Jahr lang Arbeitslosengeld I beziehen. Arbeitnehmer, die 50 Jahre oder älter sind, haben mitunter länger Anspruch.

Laut Spiegel-Online hat "Die Linke" ausgerechnet, dass ein Single etwa 1.600 Euro pro Monat verdienen muss, um beim Arbeitslosengeld I Anspruch auf 668 Euro zu haben. So hoch ist laut Bundesagentur der durchschnittliche Hartz-IV-Satz - inklusive Zuschläge für Miete und Heizung. Wer weniger verdient, ist im Fall des Jobverlusts ergänzend auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen.