Bewerbung beim zuständigen NRW-Ministerium eingereicht

Wird die Martinstradition immaterielles Kulturerbe?

Veröffentlicht am 17.10.2017 um 09:50 Uhr – Lesedauer: 
Brauchtum

Brüggen ‐ "Ich geh' mit meiner Laterne und meine Laterne mit mir." - Was bisher "nur" Brauchtum war, könnte bald Teil des immatriellen Kulturerbes Deutschlands werden. Doch das Verfahren ist kompliziert.

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Nach fast sechsmonatiger Vorbereitung ist die Bewerbung zur Anerkennung der rheinischen Martinstradition als immaterielles Kulturerbe beim nordrhein-westfälischen Ministerium für Kultur und Wissenschaft eingereicht worden. Das teilten die Initiatoren im niederrheinischen Brüggen mit. Zuvor hatten sie Mitte September bei einem großen Koordinations- und Infotreffen mehr als 200 Personen von Martinsvereinen und -komitees zwischen Rhein und Maas in Brüggen-Bracht versammelt. Bis zu einer möglichen Anerkennung als immaterielles Kulturerbe wird es nun bis weit in die zweite Jahreshälfte 2018 dauern.

Die Unesco fördert seit 2003 - zusätzlich zum materiellen Erbe wie Baudenkmälern - den Erhalt von Alltagskulturen und lebendigen Traditionen, Wissen und Fertigkeiten. Inzwischen sind der entsprechenden UN-Konvention mehr als 170 Staaten beigetreten. Deutschland ist seit 2013 dabei. Fördergelder sind mit dem Welterbetitel nicht verbunden.

Für einen Erfolg des Unesco-Antrags muss das Brauchtum möglichst gut dokumentiert sein: in seinen Hauptsträngen - reitender Martin, Umzug mit Fackeln und Laternen, Weckmann und Süßigkeiten - wie auch in regionalen Abweichungen. Martin von Tours (316/317 bis 397) ist einer der bekanntesten Heiligen der katholischen Kirche und wird auch in der orthodoxen, anglikanischen und evangelischen Kirche verehrt. Der klassische Martinsumzug ist aber vor allem im katholisch-deutschsprachigen Raum verbreitet.

Verfahren für die Aufnahme ist mehrstufig

Das Verfahren für die Aufnahme in die Liste ist mehrstufig. Zunächst muss es eine Tradition ins nationale Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes schaffen. Dazu wählt jedes Bundesland aus den dort eingegangenen Vorschlägen vier aus und übermittelt sie an die Kultusministerkonferenz (KMK). Ein unabhängiges Expertenkomitee bewertet die Vorschläge und gibt eine Auswahlempfehlung, die von KMK und der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) bestätigt sowie von der Deutschen Unesco-Kommission veröffentlicht werden.

Im nächsten Schritt können dann Vorschläge für die weltweite Unesco-Liste eingereicht werden. Über Neueintragungen entscheidet der Zwischenstaatliche Ausschuss für die Erhaltung des immateriellen Kulturerbes auf seiner jährlichen Tagung im Herbst.

Formen immateriellen Kulturerbes werden laut der Deutschen Unesco-Kommission entscheidend von menschlichem Wissen und Können getragen. Sie seien Ausdruck von Kreativität und Erfindergeist und vermittelten Identität und Kontinuität. Mit der Aufnahme von 34 neuen Traditionen umfasst das deutsche Verzeichnis seit 2017 nunmehr 68 solcher kulturellen Ausdrucksformen, darunter Porzellanmalerei, Hebammenwesen oder die traditionelle Flussfischerei an der Mündung der Sieg in den Rhein. (bod/KNA)

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Jedes Jahr ziehen sie am Tag nach Himmelfahrt durch Weingarten: Der Blutritt ist die größte Reiterprozession Europas. Das Bistum Rottenburg-Stuttgart freut sich, dass er nun Kulturerbe werden will.