Wo die Religionsfreiheit mit Füßen getreten wird
Nach Ansicht der US-Regierung wird derzeit in zehn Staaten die Religionsfreiheit systematisch verletzt. Einen entsprechenden Bericht veröffentlichte das Außenministerium am Donnerstag in Washington. Darin werden Myanmar, China, Eritrea, Iran, Nordkorea, Sudan, Saudi-Arabien, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan als "spezifisch besorgniserregende Länder" (Countries of Particular Concern – CPC) eingestuft. Das Außenministerium veröffentlicht jährlich eine solche Liste, die im Vergleich zu 2017 unverändert geblieben ist. Menschenrechtler aus einer US-Regierungskommission begrüßten den Bericht, kritisierten die Auflistung aber als unvollständig.
Als CPC bezeichnet das Außenministerium nach Eigendefinition Länder, die in "systematischer, fortdauernder, ungeheuerlicher" Weise die Religionsfreiheit verletzen. Neu hinzugekommen ist im diesjährigen Bericht die Kategorie "Special Watch List" (Spezielle Beobachtungsliste), auf die Pakistan gesetzt wurde. Diese Liste ist laut State Department für Länder gedacht, die sich "an schweren Verletzungen der Religionsfreiheit beteiligen oder sie tolerieren", jedoch nicht in dem Ausmaß eines CPC.
Staatlich geföderte Diskiminierung auch in anderen Ländern
Kritik an der diesjährigen Liste gab es von der U.S. Commission on International Religious Freedom (USCIRF), einer Regierungskommission zur Beobachtung der weltweiten Religionsfreiheit. "Auch wenn die USCIRF den zehn Ländern auf der Liste zustimmt, geht diese nicht weit genug", sagte der Kommissionsvorsitzende Daniel Mark laut einer Pressemitteilung. So gehöre Pakistan aufgrund der staatlich geförderten Diskriminierung religiöser Minderheiten und seiner "Anti-Blasphemie-Gesetze" eindeutig auf die Liste. Auch Vietnam, das bis vor zehn Jahren darauf gestanden hat, muss laut USCIRF wieder aufgenommen werden.
Die Kommission vermisst zudem die Länder Syrien, Nigeria und die Zentralafrikanische Republik auf der Liste. Außerdem müsste nach Ansicht der USCIRF auch Russland dazugehören, nachdem dort per Anti-Extremismus-Gesetz im Jahr 2017 die "Zeugen Jehovas" verboten wurden. Das Oberste Gericht Russlands hatte die Sekte im April als extremistisch eingestuft und ihr Vermögen eingezogen. Seitdem ist es Mitgliedern in dem Land untersagt, sich zu versammeln oder zu predigen. (tmg)