Zahl der Abtreibungen über Vorjahresniveau
Bis zur Jahresmitte sind in Deutschland rund 52.000 Kinder abgetrieben worden. Im zweiten Quartal lag die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche bei 25.635, wie das Statistische Bundesamt am Donnerstag in Wiesbaden mitteilte. Das waren 2,7 Prozent mehr als im selben Zeitraum des Vorjahres, während die Zahl der Abtreibungen im gesamten Halbjahr noch um 2,0 Prozent höher lag als 2016.
Nach den Angaben des Bundesamtes waren 72 Prozent der Frauen, die im zweiten Quartal 2017 eine Abtreibung durchführen ließen, zwischen 18 und 34 Jahre alt. Etwa ein Viertel aller Frauen war 35 Jahre oder älter. Weniger als 3 Prozent waren noch minderjährig. Etwa sechs von zehn Frauen waren bereits Mütter eines Kindes.
96 Prozent der gemeldeten Schwangerschaftsabbrüche wurden laut Statistik nach der Beratungsregelung vorgenommen. Bei den übrigen lag eine medizinische oder kriminologische Indikation vor. Die Eingriffe erfolgten überwiegend ambulant. 7 Prozent der Frauen ließen den Eingriff in einem Bundesland vornehmen, in dem sie nicht wohnten.
Mehr Zeugungen in den Wintermonaten
Seit Jahren ist die Zahl der Abtreibungen in Deutschland insgesamt rückläufig. Die aktuellen Quartalszahlen zeigten zudem eine fortgesetzte Entwicklung, wonach jeweils in den ersten drei Monaten eines Jahres die meisten Kinder abgetrieben werden. Umgekehrt zeige sich diese Entwicklung auch bei den Lebendgeburten, wie das Bundesamt gegenüber katholisch.de erklärte. Demnach sei die Zahl der Geburten jeweils im dritten und vierten Quartal am höchsten.
Die katholische Kirche sieht im künstlich herbeigeführten Abbruch einer Schwangerschaft die vorsätzliche Tötung eines Menschen und damit grundsätzlich eine schwere Sünde. Die Mitwirkung an einer Abtreibung hat die Exkommunikation des Gläubigen zur Folge. Ende 2016 hat Papst Franziskus allen Priestern erlaubt, Frauen in der Beichte von der Sünde loszusprechen und sie wieder in die volle Gemeinschaft der Kirche aufzunehmen. Zugleich betonte der Papst seine Ablehnung der Abtreibung als "grauenhaftes Verbrechen". (kim/KNA)
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