ZdK steht hinter Werbeverbot für Abtreibung
Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) steht hinter dem Verbot von Abtreibungswerbung in Deutschland. "Das menschliche Leben mit seiner unbedingten Würde muss von seinem Beginn als Embryo bis zum Tod geschützt werden", sagte ZdK-Präsident Thomas Sternberg am Dienstag in Bonn. Er meldete sich in der aktuellen Debatte um eine mögliche Aufhebung des einschlägigen Paragraphen 219a des Strafgesetzbuches zu Wort. In der Debatte werde "so getan, als gebe es ein Recht auf Schwangerschaftsabbruch und als sei Abtreibung eine medizinische Dienstleistung wie jede andere. Ein Blick in das Gesetz stellt klar, dass das ganz und gar nicht so ist", erklärte Sternberg.
Losgetreten hatte die Debatte der Fall einer Gießener Ärztin, die Ende November zu einer Geldstrafe verurteilt worden war, weil sie auf ihrer Internetseite Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen in ihrer Praxis bereitstellte. Das deutsche Strafrecht verbietet ausdrücklich jegliche Werbung für und die Bereitstellung von Informationen über Abtreibungen aus wirtschaftlichem Interesse.
Politiker fordern Abschaffung des Werbeverbots
Während die Deutsche Bischofskonferenz das Urteil begrüßt hatte, forderten Politiker verschiedener Parteien die Abschaffung des Paragraphen 219a. So bezeichnete ihn Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) als "Relikt aus der NS-Zeit". Auch aus den Reihen der Grünen, der Linken, der FDP und der Union wurde Unterstützung für eine Abschaffung des Werbeverbots signalisiert. Der Bayerische Justizminister Winfried Bausback (CSU) hatte eine solche Gesetzesänderung am Sonntag als mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unvereinbar bezeichnet. "Danach steht das Leben im Mutterleib originär unter dem Schutz der Verfassung", sagte er der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung".
Linktipp: Ärztin wegen Werbung für Abtreibung verurteilt
Das Amtsgericht Gießen hat eine Ärztin wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche zu einer Geldstrafe verurteilt. Die will dagegen vorgehen - notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht. (Artikel von November 2017)Abtreibungen sind in Deutschland zwar grundsätzlich verboten, erfolgen unter bestimmten Voraussetzungen aber straffrei. Dazu gehört eine vorherige Beratung durch eine anerkannte Einrichtung nach Paragraph 219 StGB. "Diese vor über zwanzig Jahren gefundene, mit dem Grundgesetz konforme so genannte 'Beratungslösung' hat eine über Jahrzehnte erbittert geführte Diskussion weitgehend befrieden können", erklärte ZdK-Präsident Sternberg dazu. Mit Blick auf den "noch nicht verheilten gesellschaftlichen Konflikt" sei es jedoch fahrlässig, nun das Werbeverbot zu streichen.
Die Diskussion um die Schwangerschaftskonfliktberatung hatte besonders in der Kirche in Deutschland große Verwerfungen hervorgerufen. Seit 1999 dürfen kirchliche Einrichtungen nach einer Instruktion des damaligen Papstes Johannes Pauls II. keine Beratungsscheine mehr ausstellen, die eine straffreie Abtreibung ermöglichen. In der Folge gründeten katholische Laien insbesondere aus dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken den privaten Verein "donum vitae", der entsprechende Nachweise erteilt. (kim)