Die Burka verbieten?
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Es ist schon seltsam, wie derzeit für oder gegen das Tragen von Ganzkörperschleiern argumentiert wird. Wer als Frau Körper und Gesicht in der Öffentlichkeit komplett verhüllt, verstoße gegen den Geist des deutschen Grundgesetzes, tönt es insbesondere von CDU- und CSU-Landespolitikern. Das öffentliche Tragen der Burka gehöre folglich verboten. Innenminister Thomas de Maizière (ebenfalls CDU) ist an der Stelle entspannter und sagt, man könne nicht alles verbieten, was einem nicht passt.
Damit spielt er freilich die Brisanz des Themas herunter. Denn es geht beim totalen Schleier nicht bloß um eine Geschmacksfrage. Wer ihn öffentlich trägt, oder wer von einer Frau das Tragen dieser Kleidung verlangt, gibt damit eine öffentliche Erklärung ab. Sie lautet: "Seht her, wir folgen der islamischen Tradition; sie lehrt uns, dass das Begehren von Männern gegenüber Frauen diesen Schutz notwendig macht." Und: "Ich glaube, dass Männer und Frauen sich nicht in gleicher Weise öffentlich zeigen dürfen."
Was bei den komplett verhüllten Musliminnen anstößig wirkt, ist die Radikalität ihrer textilen Entscheidung: Sie bedecken sogar Mund, Nasenflügel und Stirn - und verzichten damit in der Öffentlichkeit auf ihr Gesicht als Individuum. Das ist eine nicht wegzudiskutierende Absage an westliche Werte wie Selbstverwirklichung, offene Kommunikation und Geschlechter-Gleichberechtigung. Aber ist das schlimmer als die Kriegserklärung, die eine Punkerin mit der Aufschrift "Feuer und Flamme für diesen Staat!" auf ihrem T-Shirt kundtut? Oder das Frauenbild, das ein Bordellbetreiber mit Goldkette, Ferrari und zur Schau gestellten, spärlich bekleideten weiblichen Angestellten öffentlich pflegt? In einem pluralistischen Rechtsstaat muss manches erlaubt oder zumindest toleriert werden, was ganz klar dem Wertekanon widerspricht, der die Gesetze dieses Staates inspiriert hat. Das sollte auch für die Burka gelten.