Mehr Schutz für Sexarbeiterinnen
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Seit Jahren wird über eine Reform des Prostitutionsgesetzes gestritten. Der Referentenentwurf für die Novellierung liegt nun vor und führt weiterhin zu kontroversen Einschätzungen. Während die einen sich gegen die vorgesehene Anmeldepflicht aussprechen und Prostitution als normalen Beruf darstellen, in dem Kunden bestimmte Serviceleistungen bezahlen, geht den Vertreterinnen der Frauenorganisationen der Entwurf nicht weit genug. Sie wollen ein generelles Sexkaufverbot durchsetzen.
Seit der Liberalisierung der Prostitution im Jahr 2002 ist Deutschland zum Bordell Europas geworden. Während im vermeintlich liberalen Schweden ein Sexkaufverbot besteht, hat die Entkriminalisierung in Deutschland dazu geführt, dass ein riesiger Markt entstanden ist. Flatrate-Bordelle werben für ihre Leistungen mit Preisen, die für jedermann (mit Betonung auf Mann) erschwinglich sind. Dass die meisten Frauen nicht freiwillig ihre Dienste anbieten, sondern dazu gezwungen werden, interessiert die Kunden nicht. Etwa 400 000 Frauen arbeiten nach Schätzungen der Berliner Prostituiertenberatungsstelle Hydra als Sexarbeiterinnen. Die Mehrzahl von ihnen kommt aus Osteuropa, wurde mit falschen Versprechungen auf einen Arbeitsplatz als Zimmermädchen oder ähnliches her gelockt und wird ohne Pass und ordentliche Papiere in Abhängigkeit gehalten. Der Handel mit Frauen, die zu käuflichen Objekten werden, und den Gewaltfantasien der Männer ausgesetzt werden, im Deutschland des Jahres 2015 ist skandalös.
Die Organisation Solwodi kämpft seit langem für die Würde der Frauen, und auch Renovabis hat in diesem Jahr besonders auf die modernen Sexsklavinnen aufmerksam gemacht. Eine Registrierung alle zwei Jahre, eine gesundheitliche Beratungspflicht sowie eine Kondompflicht für Männer, wie das neue Gesetz sie vorsieht, können nur ein erster Anfang sein. Das älteste Gewerbe der Welt hat Sex immer schon als Ware verstanden. Die Frau als käufliches Objekt widerspricht aber dem christlichen Menschenbild. Es geht hier nicht um einen moralischen Zeigefinger, sondern um die Würde von Menschen. Und die ist nach unserem Grundgesetz unantastbar.