Katholisch.de gibt einen Überblick über die Gesetzesentwürfe zur Suizidbeihilfe

Von Verbot bis Freigabe

Veröffentlicht am 02.11.2015 um 00:01 Uhr – Von Julia-Maria Lauer – Lesedauer: 
Themenwoche Suizidbeihilfe

Berlin ‐ Insgesamt gibt es vier Gesetzentwürfe zur Neuregelung der Suizidbeihilfe. Katholisch.de gibt einen Überblick über alle eingereichten Vorschläge und erklärt die Haltung der katholischen Kirche zum Thema Beihilfe zum Suizid.

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Entwurf Künast (Grüne)/ Gehring (Grüne)/ Sitte (Linke)

Nach dem Vorschlag der Gruppe um Renate Künast, Kai Gehring (beide Grüne) und Petra Sitte (Linke) soll Suizidbeihilfe grundsätzlich straflos bleiben, sofern sie einer erwachsenen, freiverantwortlich handelnden Person nach eingehender Beratung geleistet wird. Bestehende rechtliche Unsicherheiten für Ärzte sollten zudem beseitigt und für die organisierte Suizidhilfe durch Sterbehilfevereine klare Verfahrensregeln festgelegt werden. Nach Ansicht der Abgeordneten können Sterbehilfeorganisationen wichtige Funktionen bei der Beratung von Menschen in Notsituationen übernehmen.

Verboten werden soll hingegen die kommerzielle, also die sogenannte gewerbsmäßige Suizidhilfe und die Werbung dafür. Demnach würde mit Gefängnis bestraft, wer Suizidhilfe leistet, um sich durch wiederholte Handlungen eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer zu verschaffen. Was Ärzte betrifft, so will die Abgeordnetengruppe festschreiben, dass die Mediziner die Suizidbeihilfe ablehnen können; umgekehrt soll sie ihnen nicht untersagt werden dürfen. Entgegenstehende Regeln im Berufsrecht der Mediziner wären damit unwirksam. Die Mediziner müssten also nicht den Entzug ihrer Approbation fürchten.

Im Volltext: Bundestagsdrucksache 18/5375

Entwurf Hintze (CDU)/ Reimann (SPD)/ Lauterbach (SPD)

Die Abgeordneten um den Bundestagsvizepräsidenten Peter Hintze (CDU) sowie die SPD-Fraktionsvize Carola Reimann und Karl Lauterbach (SPD) wollen einen ärztlich assistierten Suizid ermöglichen, wenn der Patient sterbenskrank ist und extrem leidet. Im Bürgerlichen Gesetzbuch soll verankert werden, dass "ein volljähriger und einwilligungsfähiger Patient, dessen unheilbare Erkrankung unumkehrbar zum Tod führt", die Hilfestellung eines Arztes bei der Selbsttötung in Anspruch nehmen kann. Auf diese Weise soll bewusst auf Strafbarkeit verzichtet und für die Ärzte ein "rechtssicherer Raum" geschaffen werden. Zudem soll Sterbehilfevereinen die Existenzgrundlage entzogen werden.

Voraussetzung für die ärztliche Beihilfe ist der "ernsthafte und endgültige Wunsch" des Patienten zu sterben, wie es im Entwurf heißt. Außerdem muss ihn der Arzt über andere Behandlungsmöglichkeiten informieren und die Unumkehrbarkeit der Erkrankung sowie die Wahrscheinlichkeit des Todes feststellen. Schließlich muss ein zweiter Arzt den Todeswunsch und die Einwilligungsfähigkeit des Patienten bestätigen. Der Arzt soll nicht zur Suizidbeihilfe gezwungen werden. Über Zeitpunkt und Art der Lebensbeendigung soll der Patient selbst entscheiden. Eine Begleitung des Arztes beim Vollzug soll nach Wunsch der Abgeordneten möglich sein.

Im Volltext: Bundestagsdrucksache 18/5374

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Video: © katholisch.de

Mainzer Kardinal spricht über die Chancen der Pallativmedizin.

Entwurf Brand (CDU)/ Griese (SPD)

Der Gesetzentwurf um die Abgeordneten Michael Brand (CDU), Kerstin Griese (SPD), Elisabeth Scharfenberg (Grüne) und Halina Wawzyniak (Linke) sieht vor, die Beihilfe zum Suizid grundsätzlich straffrei zu halten. Die auf Gewinn oder Wiederholung ausgelegte Hilfe zur Selbsttötung dagegen müsse verboten und sanktioniert werden. Es soll verhindert werden, dass Sterbehilfe zu einer normalen Dienstleistung wird und insbesondere alte oder schwerstkranke Menschen sich zum Suizid gedrängt fühlen. Dieser Entwurf wird auch von Unionsfraktionschef Volker Kauder und CDU-Gesundheitsminister Hermann Gröhe unterstützt.

Im Volltext: Bundestagsdrucksache 18/5373

Entwurf Sensburg (CDU)/ Dörflinger (CDU)

Den strengsten Gesetzentwurf haben die CDU-Abgeordneten Patrick Sensburg und Thomas Dörflinger vorgelegt. Demnach soll die Beihilfe zur Selbsttötung in allen Fällen verboten und eine rechtliche Sanktionierung im Strafgesetzbuch verankert werden. "Wer einen anderen dazu anstiftet, sich selbst zu töten, oder ihm dazu Hilfe leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft", heißt es im Entwurf. Das Leben und vor allem die Würde seien dem Menschen nicht verfügbar.

Im Volltext: Bundestagsdrucksache 18/5376

Antrag Kreuel (Grüne)

Ein Antrag von Abgeordneten um Katja Keuel (Grüne) spricht sich gegen neue Straftatbestände im Hinblick auf die Beihilfe zur Selbsttötung aus und will alles beim Alten belassen. Der Bundestag soll demnach nur bekräftigen, dass eine Änderung des Strafrechts in Bezug auf die Suizidbeihilfe nicht erforderlich ist.

Position der katholischen Kirche

Die Katholische Kirche spricht sich klar gegen jede Form der Beihilfe zur Selbsttötung aus. Praktikabel sind aus kirchlicher Sicht lediglich die passive Sterbehilfe, also der Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen, und die indirekte Sterbehilfe. Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) verurteilt in einer gemeinsamen Erklärung mit der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) vor allem jegliche Formen der organisierten und geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe und steht damit dem Gesetzesentwurf der Abgeordneten Brand und Griese nahe. Beide Kirchen treten zudem für eine bessere Information der Bürger über palliative Unterstützung und hospizliche Begleitung ein.

Drei Bischöfe befürworten explizit den Entwurf von Sensburg und Dörflinger. Der Eichstätter Bischof Gregor Maria Hanke sieht in der Vorlage der beiden CDU-Politiker einen "wichtigen Einsatz für das Leben und die Menschenwürde". Ein konsequentes gesetzliches Verbot der Beihilfe zur Selbsttötung sei notwendig, um die Menschenwürde auch am Ende des Lebens zu schützen, erklärte Hanke. Allerdings müsse das strafrechtliche Verbot durch einen umfassenden Ausbau der Palliativ- und Hospizarbeit ergänzt werden. Ähnlich äußern sich der Regensburger Bischof Rudolf Vorderholzer und der Passauer Bischof Stefan Oster. "Offenbar mehrheitsfähig", bleibe der Entwurf von Brand und Griese "aber dennoch hinter der Forderung nach konsequentem Lebensschutz noch zurück", so Oster. Auch Voderholzer ist der Meinung, dass sich nur der restriktive Entwurf eindeutig für das Leben ausspricht.

eingestell am 02.07.2015, aktualisiert am 28.10.2015

Linktipp: Ethik am Lebensende

Politik und Gesellschaft diskutieren über die Sterbehilfe. Für die katholische Kirche ist klar: Auch im Sterben hat der Mensch eine Würde, die es zu achten und zu schützen gilt. Sie setzt sich deshalb besonders für eine professionelle Begleitung von Sterbenden ein.
Von Julia-Maria Lauer