Müssen Kindergärten und Schulen für Martinslieder zahlen?

GEMA verdient nicht an Sankt Martin

Veröffentlicht am 10.11.2017 um 09:00 Uhr – Lesedauer: 
Buntes

Bonn ‐ Die Vorbereitungen für Sankt Martin nähern sich ihrem Höhepunkt. Viele Organisatoren von Martinszügen fragen sich, ob sie für das Singen von Martinsliedern Gebühren an die GEMA bezahlen müssen.

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Bei der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA), häufen sich im Oktober und November die Anfragen zu Martinsliedern und deren Verwendung. Muss der Laternenumzug bei der GEMA kostenpflichtig angemeldet werden? Kosten Kopien der Liedtexte Geld? Verdient die GEMA an Sankt Martin? Dabei ist die Sache ganz klar für die Fachreferentin Presse, Gaby Schilcher: "Die GEMA verdient nicht an Sankt Martin." Eine Lizenz der GEMA benötigen Einrichtungen nur für Veranstaltungen, bei denen sie geschützte Musik vor einem Publikum aufführen. Das sei, so Schilcher, bei Martinsumzügen nicht der Fall. "Die Teilnehmer singen für sich selbst. Es ist zwar eine öffentliche Veranstaltung, aber das Publikum besteht aus den Zugteilnehmern." Anders sähe die Sache mit einem Martins- oder Lichterfest aus, bei dem Eintritt genommen würde. "Dann verdient die Einrichtung an der Veranstaltung und muss auch Gebühren zahlen."

Nahaufnahme eines Notenblattes.
Bild: ©Doris Heinrichs/Fotolia.com

Ein Notenblatt.

Die GEMA ist weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Musikwerke. In Deutschland verwaltet sie die Nutzungsrechte aus dem Urheberrecht von mehr als 68.000 Mitgliedern, darunter Komponisten, Textdichter und Musikverleger. Erstmals hat die Gesellschaft 2017 aufgrund der vielen Nachfragen eine Checkliste für das Martinsfest veröffentlicht, in der in drei kurzen Sätzen die Frage nach den Lizenzgebühren geklärt werden soll. Teilnehmer eines Martinsumzuges, ohne geplantes Publikum, und kirchliche Organisationen müssen demnach keine Gebühren für einen Martinsumzug zahlen. Auch die Aufführung von traditionellen Kompositionen von Autoren, deren Lieder nicht mehr durch das Urheberrecht geschützt sind, ist kostenlos, zum Beispiel, wenn diese seit mehr als 70 Jahren verstorben sind.

Kirchen haben Rahmenvertrag

Geschützte Musik stammt in der Regel aus der Feder der bei der GEMA vertretenen Komponisten und Textschreiber und muss lizenziert werden. In einigen Fällen erfolgt das bereits durch einen Rahmenvertrag, wie das etwa bei den Kirchen der Fall ist. Die GEMA leitet die Vergütungen an die Komponisten weiter und schafft damit die Grundlage dafür, dass Musikschaffende von ihrer Arbeit leben können. Der Betrag richtet sich nach Größe der Veranstaltung und der Höhe des Eintrittsgeldes. Nicht erlaubt ist es, Kopien von Noten und Texte für den privaten Gebrauch oder für kommerzielle Zwecke außerhalb des Unterrichts anzufertigen. "Diese Kopien müssen bezahlt werden, da sie Lizenzpflichtig sind und nicht für Unterrichtszwecke genutzt werden", erklärt Schilcher. Kopien im Rahmen des Unterrichts sind erlaubt, solange nicht ein gesamtes Buch kopiert und verbreitet wird.

Die GEMA-Checkliste zu Sankt Martin

Mit dieser Checkliste können Sie einfach überprüfen, ob Sie für das Singen beim Laternenumzug eine Lizenz der GEMA benötigen:

Oftmals wird der GEMA für diese Praxis Geldgier unterstellt. "Das die GEMA an den Gebühren zu Sankt Martin verdient wurde irgendwo falsch wiedergegeben und hat sich dann selbstständig gemacht." Fest stehe, so die Gema-Mitarbeiterin, dass Kindergärten und Schulen für die Noten und Texte, wenn sie die Bedingungen erfüllen, nichts zahlen.

Kindergruppen können also unbesorgt singend mit ihren Eltern rund um den 11. November durch die Straßen ziehen, in den Händen ihre selbstgebastelten Martinslaternen und auf den Lippen ein Martinslied.

Von Stefanie Heinrichs