Arbeitsgemeinschaft kritisiert deutsche Abschiebepraxis

2016 mehr Fälle von Kirchenasyl

Veröffentlicht am 28.04.2017 um 14:19 Uhr – Lesedauer: 
Eine Kirchentür.
Bild: © KNA
Kirchenasyl

Berlin ‐ Das Kirchenasyl ist zwar ein gesetzlicher Graubereich - aber in Deutschland gängige Praxis. Nun hat die Arbeitsgemeinschaft "Asyl in der Kirche" neue Zahlen veröffentlicht. Und diese zeigen nach oben.

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Die Zahl der Kirchenasyle in Deutschland ist im vergangenen Jahr gestiegen. Insgesamt erfasste die Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft "Asyl in der Kirche" 692 Fälle - 72 mehr als im Vorjahr. Gemessen an den Anfragen an die Gemeinden und angesichts der Not der Betroffenen sei die Zahl der Kirchenasyle aber weiter gering, sagte die Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft, Dietlind Jochims, am Freitag in Berlin. Mit fast 25.000 Abschiebungen wandele sich Deutschland von einem Aufnahme- zu einem Abschiebeland.

1.139 Menschen, darunter 277 Kinder und Jugendliche, wurden den Angaben zufolge in evangelischen, katholischen und freikirchlichen Gemeinden, Kirchenkreisen, Klöstern und Studentengemeinden aufgenommen. Zudem gab es drei ökumenische Kirchenasyle. Die meisten Asylsuchenden stammten aus Syrien, Irak, Afghanistan und Eritrea.

414 Kirchenasyle wurden den Angaben zufolge im vergangenen Jahr neu begonnen und 417 beendet. Bei den beendeten Kirchenasylen kam es bei 95 Prozent zu mindestens einer Duldung. "Kirchenasyl ist vor dem Hintergrund der zunehmenden Abschottung und Ausgrenzung eine wichtige Tradition zur Wahrung von Menschenrechten", sagte Jochims.

Wie in den Jahren zuvor war die Mehrheit der Fälle "Dublin-Fälle", bei denen eine Abschiebung in das Ersteinreiseland in Europa droht. Die meisten Betroffenen sollten nach Italien, Ungarn oder Bulgarien abgeschoben werden. (KNA)

Linktipp: Das Kirchenasyl bleibt

Kaum ein Thema ist zwischen Politik und Kirche so umstritten wie das Kirchenasyl. Eine Handreichung der Deutschen Bischofskonferenz stellt nun klar: Die Kirche will sich keineswegs über den Staat stellen - und dennoch an der umstrittenen Praxis festhalten. (Artikel vom August 2015)