Abtreibung: Kirche gegen Aufhebung von Werbeverbot
In der Debatte um eine Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen sieht die katholische Kirche den Lebensschutz bedroht. Zugleich benennen Ärzte den Unterschied zwischen Werbung und sachlicher Information sowie das Recht der Frau auf letztere.
Für die katholische Kirche stellt demnach eine mögliche Streichung des Werbeverbots für Abtreibungen das Gesamtkonzept des Abtreibungsrechts infrage. "Der Paragraf 219a im Strafgesetzbuch ist nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts integraler Teil des Schutzkonzepts", sagte der Leiter des Katholischen Büros in Berlin, Prälat Karl Jüsten, der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) am Mittwoch in Berlin.
Jüsten: Abtreibungskompromiss muss bleiben
Jüsten warnt vor einer Auflösung des sogenannten Abtreibungskompromisses. Aus der Schutzpflicht des Staates folgere das Bundesverfassungsgericht, "dass die Frauen ergebnisoffen, aber in Richtung des Schutzes des ungeborenen Lebens zu beraten sind. Der Logik dieser positiven Werbepflicht für das ungeborene Leben entspreche das Werbeverbot für die Abtreibung. "Nun an einen der Eckpfeiler der Lösung, der für den Schutz des ungeborenen Lebens so wichtig ist, die Axt anzulegen, hielte ich für verantwortungslos."
Vertreter von SPD, Grünen, FDP und Linken streben eine Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibung an. Das Amtsgericht Gießen hatte in der vergangenen Woche eine Ärztin wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche zu einer Geldstrafe verurteilt. Es beruft sich dabei auf den Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch. Dieser untersagt "das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen" von Schwangerschaftsabbrüchen aus finanziellem Vorteil heraus oder wenn dies in "grob anstößiger Weise" geschieht.
Jüsten beklagte in der Debatte "eine bewusst oder unbewusst fehlerhafte Bewertung der rechtlichen und tatsächlichen Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen". Das Werbeverbot solle die Betroffenen auch vor manipulierten Informationen durch diejenigen schützen, die mit Abtreibungen Geld verdienten. "Ich sehe daher keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf." Jüsten äußerte die Befürchtung, dass eine Aufhebung des Werbeverbotes nur ein erster Schritt zur allgemeinen Lockerung des Lebensschutzes sein könne. "Dem sollte sich Deutschland mit seinem hohen Lebensschutzniveau entgegenstellen."
Auch das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) steht hinter dem Verbot. "Das menschliche Leben mit seiner unbedingten Würde muss von seinem Beginn als Embryo bis zum Tod geschützt werden", sagte ZdK-Präsident Thomas Sternberg am Dienstag in Bonn. In der Debatte werde "so getan, als gebe es ein Recht auf Schwangerschaftsabbruch und als sei Abtreibung eine medizinische Dienstleistung wie jede andere. Ein Blick in das Gesetz stellt klar, dass das ganz und gar nicht so ist", erklärte Sternberg.
Die Bundesärztekammer will sich nach eigenen Angaben eingehend mit dem Paragrafen 219a befassen. Präsident Frank Ulrich Montgomery erklärte am Mittwoch auf Anfrage aber auch, dass seiner Meinung nach eine sachliche Information über einen Schwangerschaftsabbruch nicht weiter strafrechtlich verfolgt werden sollte. "Eine sachliche Information ist keine Werbung. Informationen dienen der Orientierung zur persönlichen Entscheidung der Frau." Daher führten Behörden und Informationsstellen wie Pro Familie Listen mit den Namen und Tätigkeitsorten von Ärzten, die Schwangerschaftsabbrüche durchführten. (bod/KNA)