Auch Spitzenpolitiker und Kirchenvertreter sehen Erfolgschancen

AfD prüft Verfassungsklage gegen "Ehe für alle"

Veröffentlicht am 02.07.2017 um 11:08 Uhr – Lesedauer: 
Politik

Berlin ‐ Die Verfassungsgemäßheit der "Ehe für alle" ist umstritten. Die AfD prüft derzeit eine Klage beim Bundesverfassungsgericht. Das gab Spitzenkandidat Alexander Gauland jetzt bekannt.

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Die AfD will juristisch gegen die am Freitag im Bundestag beschlossene "Ehe für alle" vorgehen. "Wir prüfen derzeit eine Klage beim Bundesverfassungsgericht. Ich bin für einen solchen Schritt", sagte AfD-Spitzenkandidat Alexander Gauland der "Bild am Sonntag". Die "Ehe für alle" bedeute "eine Wertebeliebigkeit, die unserer Gesellschaft schadet".

Bundesinnenminister Thomas de Maiziere (CDU) räumte einer Verfassungsklage in derselben Zeitung Erfolgschancen ein. "Ich habe gegen dieses Gesetz gestimmt. Ein Grund dafür ist, dass wir aus meiner Sicht als Jurist dafür eine Verfassungsänderung gebraucht hätten", sagte er. Außerdem sei für ihn die Ehe "eine Verbindung zwischen Mann und Frau".

Der Innenminister warnte davor, dass das Gesetz "nicht ohne Weiteres umsetzbar" sei, weil eine Reihe von Folgeregelungen fehlten. So sei unklar, ob und wie eingetragene Lebenspartnerschaften in Ehen umgewandelt würden. De Maiziere: "Es wird massive Probleme bei der Umsetzung geben, die man dann hinterher reparieren muss."

Verfassungsgemäßheit umstritten

Zuletzt hatten Medien berichtet, dass Lebenspartnerschaften nicht automatisch in Ehen umgewandelt würden, sondern beide Partner ausdrücklich in Anwesenheit eines Standesbeamten erklären müssten, dass sie ihre Lebenspartnerschaft in eine Ehe auf Lebenszeit umwandeln wollen. Als frühestmöglicher Termin für das Inkrafttreten der "Ehe für alle" gilt der 1. November.

Die Verfassungsgemäßheit des Bundestagsbeschlusses ist umstritten. Mehrere deutsche Staatsrechtler erklärten, sie hielten die Öffnung der Ehe für verfassungsgemäß. Dagegen hält sie etwa der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, für verfassungswidrig. Bundestagsvizepräsident Johannes Singhammer (CSU) und Vertreter der katholischen Kirche hatten erklärt, sie rechneten mit einer Verfassungsklage. (KNA)