Brandenburger Landtag berät über neues Bestattungsgesetz

Bestattung erst ab 1.000 Gramm? - Kritik von Bischöfen

Veröffentlicht am 18.06.2018 um 12:40 Uhr – Lesedauer: 
Recht

Potsdam ‐ Ab wann ist ein Mensch ein Mensch - und muss deshalb bestattet werden? Bisher gilt in Brandenburg ein Mindestgewicht für tote Babys. Die beiden Kirchen kritisieren das scharf - und fordern eine Änderung.

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Wenige Tage vor der abschließenden Beratung im Brandenburger Landtag haben der katholische Erzbischof Heiner Koch und der evangelische Landesbischof Markus Dröge die geplante Novelle des Bestattungsgesetzes scharf kritisiert. Die im Gesetzentwurf der rot-roten Landesregierung vorgesehene Beibehaltung einer Bestattungspflicht erst ab einem Geburtsgewicht von 1.000 Gramm lehnen sie ebenso ab wie die Möglichkeit, Teile der Totenasche zu entnehmen, um daraus einen Diamanten pressen zu lassen.

In einer gemeinsamen Erklärung mahnten die Bischöfe am Montag in Potsdam: "Sofern der Gesetzgeber die Möglichkeit einer Ascheentnahme rechtlich legitimiert, öffnet er der kommerziellen Verwertung des zu einem Gegenstand gemachten, verstorbenen Menschen die Tür." Die Kirchen erwarteten vom Gesetzgeber einen "robusten Schutz der verstorbenen Person sowie der Wahrung der Menschenwürde über den Tod hinaus". Die Novelle des Bestattungsgesetzes soll kommende Woche in zweiter Lesung abschließend im Potsdamer Landtag beraten werden.

Die Bischöfe sprachen sich überdies für eine Bestattungspflicht unabhängig vom Gewicht aus: "Jede Begrenzung auf eine Grammzahl ist willkürlich gesetzt." Für Eltern sei der Verlust eines Kindes eine Katastrophe. Sie bräuchten einen Ort zum Trauern, unabhängig davon, wann sie ihr Kind verloren haben. Die Bestattungspflicht sollte den Kirchen zufolge von der Einrichtung umgesetzt werden, in der die Geburt erfolgt ist, sofern die Eltern das ihnen zustehende Bestattungsrecht nicht wahrnehmen. "Eine solche Regelung würde die bereits jetzt vorhandene Pflicht zur 'hygienisch einwandfreien und dem sittlichen Empfinden entsprechenden Beseitigung' ersetzen", so die Bischöfe. Vergleichbar sollte auch der Umgang mit den aus einem Schwangerschaftsabbruch stammenden Ungeborenen geregelt werden.

Kirche erneuert ihre Kritik

Bereits im April wandten sich die beiden großen Kirchen bei einer Anhörung des Landtags nachdrücklich gegen die Entnahme von Totenasche, um daraus einen Diamanten zu pressen. "Ein toter Mensch kann ebenso wenig wie ein lebender Eigentum eines Anderen sein", erklärte damals der landespolitische Vertreter der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, Martin Vogel. Die vorgesehene Gesetzesänderung würde es möglich machen, verstorbene Menschen zu kommerzialisieren.

Vor dem Innenausschuss des Landtags erklärte die Leiterin des Katholischen Büros Berlin-Brandenburg, Martina Köppen, wenn ein Verstorbener in einem Grab beerdigt sei, könne jeder Besucher seiner dort gedenken. Wenn die Totenasche zu einem Diamanten verarbeitet werde, sei dies nur dem Besitzer möglich. "Das auf eine Person zu verengen, ist aus unserer Sicht völlig falsch", betonte die Juristin.

Auch innerhalb der Fraktionen sind die Fragen nach einem Mindestgewicht für die Bestattungspflicht und die Entnahme von Totenasche umstritten. SPD und Grüne sprachen sich bereits für eine Aufhebung des Fraktionszwangs bei der Abstimmung aus. (bod/KNA)

18.06.2018, 15.22 Uhr: erster Absatz korrigiert - Grenze existiert bereits - Bischöfe fordern Abschaffung