Bischöfe erlauben "Pille danach"
Ausdrücklich betonen die Bischöfe in ihrer Erklärung: "Medizinisch-pharmazeutische Methoden, die den Tod eines Embryos bewirken, dürfen weiterhin nicht angewendet werden." Damit präzisierten die Bischöfe Stellungnahmen des Kölner Erzbistums, in denen zunächst die Tötungsabsicht bei der Einnahme der "Pille danach" zum moralischen Ausschlusskriterium gemacht worden war.
Der Erklärung ging eine ausführliche Debatte innerhalb und außerhalb der Bischofskonferenz voraus. Dabei ging es um moraltheologische und medizinische Einschätzungen, aber auch um die Frage, mit welchen vatikanischen Stellen Meisner seinen Kurs abgestimmt hatte.
Presseberichte, wonach er die Zustimmung des Papstes eingeholt habe, korrigierte Meisner. In der Erklärung der Bischofskonferenz heißt es nun, der Kardinal habe seine Stellungnahme vom 31. Januar 2012 "im Benehmen mit der Kongregation für die Glaubenslehre und der Päpstlichen Akademie für das Leben" abgegeben. Die Pressemeldungen über ein angebliches Placet des Papstes hatten wiederum ein inoffizielles Dementi von Papstsekretär Georg Gänswein ausgelöst, das in konservativen Kirchenkreisen heftig diskutiert wurde.
Die Vollversammlung hörte zur Klärung des moraltheologischen Sachverhaltes ein Referat des Mainzer Kardinals Karl Lehmann, der die Glaubenskommission der Konferenz leitet. Ferner unterrichtete Meisner seine Amtsbrüder über die Hintergründe seiner Entscheidung. (KNA)