Hirtenbrief fordert "vollen rechtlichen Schutz von ungeborenem Leben"

Bischöfe für strengeres Abtreibungsgesetz

Veröffentlicht am 30.03.2016 um 16:38 Uhr – Lesedauer: 
Polen

Warschau ‐ Polen hat ein vergleichsweise strenges Abtreibungsgesetz. Dennoch fordern die Bischöfe jetzt eine weitere Verschärfung hin zu einem "vollen rechtlichen Schutz von ungeborenem Leben". Das schreiben sie in einem neuen Hirtenbrief.

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Der Hirtenbrief soll am Sonntag aus Anlass des "Tages der Heiligkeit des Lebens" landesweit in den Gottesdiensten verlesen werden. Das menschliche Leben müsse von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod geschützt werden, heißt es in dem Schreiben. "Wir bitten die Parlamentarier und die Regierenden, Gesetze und Programme zu initiieren, die Eltern kranker Kinder und Behinderter sowie bei Empfängnis infolge einer Vergewaltigung konkret helfen", schreiben der Episkopats-Vorsitzende Erzbischof Stanislaw Gadecki, sein Stellvertreter Erzbischof Marek Jedraszewski und Generalsekretär Weihbischof Artur Mizinski.

Jährlich rund 100.000 illegale Abtreibungen

Das vergleichsweise strenge polnische Abtreibungsgesetz erlaubt Schwangerschaftsabbrüche bei Missbildung oder unheilbarer Krankheit des Fötus, bei Gefahr für Leben oder Gesundheit der Frau sowie nach einer Vergewaltigung oder Inzest. 2014 wurden nach Angaben des staatlichen Gesundheitsfonds NFZ 1.812 Abtreibungen registriert. Schätzungen von Frauenrechtlerinnen zufolge treiben jährlich rund 100.000 Polinnen illegal ab, viele davon in der Slowakei und in Tschechien.

Mit einer Unterschriftensammlung für eine Volksinitiative ans Parlament dringen Abtreibungsgegner derzeit auf eine Gesetzesverschärfung. Sie wollen, dass Schwangerschaftsabbrüche nur noch bei Gefahr für das Leben der Mutter erlaubt sind. Die nationalkonservative Ministerpräsidentin Beata Szydlo kündigte an, der Gesetzesvorschlag werde nicht in den Papierkorb wandern, sondern geprüft. (KNA)

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