Diözesankirchensteuerrat genehmigt Jahresabschluss 2014

Bistum Hildesheim erzielt negatives Jahresergebnis

Veröffentlicht am 04.07.2015 um 13:52 Uhr – Lesedauer: 
Bistum Hildesheim

Bonn/Hildesheim ‐ Der Diözesankirchensteuerrat des Bistums Hildesheim hat den Jahresabschluss 2014 genehmigt. Nach Informationen der Diözese erzielte sie im vergangenen Jahr ein negatives Jahresergebnis.

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Der Jahresfehlbetrag ergibtsich aus höheren Kosten für die Baumaßnahmen am Domhof, der Bildung einer Rücklage für außerordentliche Flüchtlingshilfe und Mehrkosten im Schulbereich, heißt es in der Mitteilung weiter. Außerdem sei mehr Geld in die Pensionsrückstellungen für Priester und kirchliche Beamte geflossen.

Mit 152,3 Millionen Euro ist die Kirchensteuer laut Bistum die Haupteinnahmequelle des Bistums. Sie wuchs gegenüber 2013 um 6,3 Millionen Euro. Zugleich seien die Clearingverpflichtungen um 8,5 Millionen Euro auf 32,9 Millionen Euro (siehe Stichwort unten) gestiegen. Da im vergangenen Jahr auch die rückwirkende Anpassung der Clearing-Vorauszahlungen für das Jahr 2013 fällig wurden, verminderte sich die Netto-Kirchensteuer von 121,3 Millionen Euro in 2013 auf 120,7 Millionen Euro in 2014, so das Bistum.

Auf der Ausgabenseite sei  der Personalaufwand mit 69,8 Millionen Euro (2013: 60,7 Millionen Euro) der größte Einzelposten. Über die komplette Finanzlage des Bistums gibt der Jahresbericht Auskunft. Er ist im Internet abrufbar. (som)

Stichwort: Clearing

Bei den Clearingzahlungen handelt es sich um nachträgliche Ausgleichszahlungen an andere Bistümer zur Abrechnung der Kirchensteuer. Die Kirchensteuer steht den einzelnen Bistümern nach dem Wohnort der Beschäftigten zu, wird aber an dem Ort abgeführt, in dem sich die Gehaltsabrechnungsstelle des jeweiligen Arbeitgebers befindet. Wenn ein Gläubiger in einem Bistum arbeitet, aber in einem anderen wohnt, muss die Kirchensteuer im Nachhinein weitergeleitet werden. (som)