Antrag der Linkspartei zurückgewiesen

Bundestag: Keine Überprüfung der Staatsleistungen

Veröffentlicht am 10.03.2017 um 16:05 Uhr – Lesedauer: 
Kirchenfinanzen

Berlin  ‐ Sind die Staatsleistungen - jährlich rund 480 Millionen Euro - an die Kirchen noch zeitgemäß? Die Linkspartei findet das nicht und wollte die Zahlungen überprüfen lassen.

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Der Bundestag hat am späten Donnerstagabend einen Antrag der Linkspartei zur Überprüfung der staatlichen Leistungen an die beiden großen Kirchen abgelehnt. Mit den Stimmen der Regierungskoalition bei Enthaltung der Grünen wiesen sie damit die Forderung zurück, beim Finanzministerium eine Kommission zur Evaluierung der Staatsleistungen seit 1803 einzurichten.

Anders als die Kirchensteuer, die im Auftrag der Kirchen vom Staat erhoben und weitergeleitet wird, sind die Staatsleistungen direkte Zuwendungen aus Steuermitteln. Es handelt sich dabei um vertraglich vereinbarte Zahlungen der Bundesländer, die historisch begründet sind. Meist gehen sie auf die Enteignung kirchlicher Besitztümer während der Säkularisation zu Beginn des 19. Jahrhunderts zurück.

Diese Zahlungen werden seit Jahren vielfach öffentlich diskutiert. Dabei steht insbesondere die Frage im Mittelpunkt, ob und inwieweit diese Zahlungsverpflichtungen heute noch angemessen beziehungsweise zeitgemäß sind.

Am Mittwoch war die Linksfraktion bereits im Bundestags-Finanzausschuss mit einem ähnlichen Antrag gescheitert. Die Bundesländer zahlen nach Angaben der Fraktion an alle Bistümer und Landeskirchen jährlich insgesamt rund 480 Millionen Euro Staatsleistungen. (KNA)

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Dass die sogenannten Staatsdotationen nicht mehr zeitgemäß seien, sagen nicht nur viele Politiker, sondern auch Kirchenvertreter. Der Theologe Gerhard Kruip hat einen Vorschlag gemacht, wie eine Ablösung konkret aussehen könnte. (Interview von Februar 2014)