Joachim Herrmann: Bayerische Staatsregierung prüft Verfassungsklage

CSU will Gutachten zur "Ehe für alle"

Veröffentlicht am 04.08.2017 um 17:00 Uhr – Lesedauer: 
Bayern

Würzburg ‐ Noch hat die CSU nicht entschieden, ob sie gegen die Einführung der "Ehe für alle" klagen wird. Bayern Innenminister Joachim Herrmann kündigt nun an, zunächst mit einem Gutachten die Erfolgschancen ausloten zu wollen.

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Die bayerische Staatsregierung wird sich laut Innenminister Joachim Herrmann (CSU) voraussichtlich kommende Woche darauf verständigen, ein Gutachten zur "Ehe für alle" in Auftrag zu geben. "Kluge Staatsrechtler" sollen die Frage beantworten, wie es um die Verfassungsmäßigkeit und um die Chance für eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht bestellt sei, sagte Herrmann der in Würzburg erscheinenden "Tagespost" (Samstag). Erst wenn das Ergebnis vorliege, werde über das weitere Vorgehen entschieden. Wann dies sei, hänge von den Gutachtern ab. "Es sollte so schnell wie möglich gehen, aber es muss eben auch sorgfältig vorbereitet werden."

Ob die Staatsregierung Verfassungsklage erhebt, werde sie allein entscheiden, betonte Herrmann, der auch CSU-Spitzenkandidat für die Bundestagswahl im September ist. Das würde nicht von einem möglichen Koalitionspartner in der künftigen Bundesregierung abhängen.

Bereits gegen Lebenspartnerschaftsgesetz geklagt

Schon 2001 habe der Freistaat mit Sachsen und Thüringen gegen das Lebenspartnerschaftsgesetz geklagt. Die Karlsruher Richter hätten dann in ihrem Urteil ausdrücklich darauf abgehoben, dass die Einrichtung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften die Existenz und Entfaltungsmöglichkeiten der herkömmlichen Familie in keiner Weise einschränke und ihnen nichts wegnähme.

Mit den Lebenspartnerschaften wurde laut Gericht Neues geschaffen, ohne dass das Bisherige in negativer Weise tangiert wird, wie der Minister sagte. Insofern spricht seinen Worten zufolge einiges dafür, dass auch das Bundesverfassungsgericht damals davon ausging, Ehe sei etwas, was das Grundgesetz Mann und Frau vorbehalte. Er persönlich meine auch, dass es einer Verfassungsänderung bedürfe, wenn man der Ehe einen völlig anderen Sinngehalt geben wolle. Aber natürlich könne eine Gesellschaft auch den Standpunkt vertreten, Ehe neu definieren zu wollen. (KNA)