Bischöfe veröffentlichen Handreichung zu der umstrittenen Praxis

Das Kirchenasyl bleibt

Veröffentlicht am 31.08.2015 um 13:10 Uhr – Von Gabriele Höfling – Lesedauer: 
Flüchtlinge

Bonn ‐ Kaum ein Thema ist zwischen Politik und Kirche so umstritten wie das Kirchenasyl. Eine Handreichung der Deutschen Bischofskonferenz stellt nun klar: Die Kirche will sich keineswegs über den Staat stellen - und dennoch an der umstrittenen Praxis festhalten.

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Um der gewachsenen Bedeutung des Themas Rechnung zu tragen, hat die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) nun eine Handreichung zu den Fragen des Kirchenasyls veröffentlicht – und betont, dass sie an der Praxis festhalte.

Die Arbeitshilfe ist kostenlos im Internet erhältlich und gibt Kirchengemeinden und Ordensgemeinschaften praktische Hinweise für die Handhabung des Kirchenasyls. Zu den Tipps gehört unter anderem eine Erläuterung der notwendigen Entscheidungs- und Kommunikationswege. Aber auch grundsätzliche Überlegungen sind Teil des Papiers, das auch aktuelle Debatte über das Kirchenasyl zusammengefasst.

Trelle: Kirchenasyl ist kein "politisches Kampfmittel"

Bestandteil ist zudem eine kritische Auseinandersetzung mit dem "Gemeinsamen Europäischen Asylsystem", das die Europäischen Institutionen 2013 verabschiedeten und das unter anderem die Aufnahme und Abschiebung von Flüchtlingen sowie die Ausgestaltung der Asylverfahren in der Europäischen Union regelt.

Der Hildesheimer Bischof Norbert Trelle.
Bild: ©dpa

Der Hildesheimer Bischof Norbert Trelle.

Zur Veröffentlichung der Arbeitshilfe stellte der Vorsitzende der Migrationskommission der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Norbert Trelle, erneut klar, dass das Kirchenasyl immer nur ‚ultima ratio‘ sei, also das letzte Mittel, um drohende Menschenrechtsverletzungen zu verhindern. Nach Trelles Worten wollen die deutschen Bischöfe Gemeinden und Orden für einen "sorgfältigen Umgang mit dem Kirchenasyl" sensibilisieren. Es eigne sich jedoch nicht als "politisches Kampfmittel". Trelle, der auch Bischof von Hildesheim ist, erläuterte, das Kirchenasyl beanspruche "kein Sonderrecht gegenüber dem Staat, sondern bietet die Gelegenheit, mit den für eine Entscheidung zuständigen staatlichen Stellen in Dialog zu treten, die rechtliche Lage noch einmal genau zu prüfen und neue Aspekte vorzutragen, die in einem konkreten Fall bisher nicht berücksichtigt wurden". Er erinnerte daran, dass in der Mehrheit der Fälle gelinge, zusammen mit den Behörden Lösungen zu finden.

Die Idee eines religiösen Asyls hat eine lange Tradition. Sie knüpft letztlich an das biblische Gottesbild an: Wer sich zum Herrn flüchte, dürfe nicht nur auf Schutz und Fürsorge, sondern letztlich auch auf Erlösung hoffen, erklärt Bischof Trelle im Geleitwort der Handreichung. Schon aus dem vierten Jahrhundert ist bekannt, dass Flüchtlinge in Kirchen Schutz suchten. Mit der Entwicklung rechtsstaatlicher Systeme verlor das Kirchenasyl jedoch an Bedeutung. Im 18. und 19. Jahrhundert schafften es die meisten Staaten ab. Erst mit der weltweiten Zunahme der Flüchtlingszahlen wurde es in den 1980er Jahren wiederentdeckt. Wer heute in der Bundesrepublik Kirchenasyl gewährt, bewegt sich mindestens in einer rechtlichen Grauzone (siehe Kasten).

Erlaubt oder verboten?

Beim sogenannten Kirchenasyl nehmen Gemeinden oder Ordensgemeinschaften von Abschiebung bedrohte Asylbewerber auf. Doch warum tun sie das eigentlich? Und untergraben sie damit geltendes staatliches Recht? Der Berliner Sozialethiker Andreas Lob-Hüdepohl spricht im Interview mit katholisch.de über das Verhältnis von Staat und Kirche, zivilen Ungehorsam und das Gewissen des Einzelnen.

Im Februar dieses Jahres hatten die Kirchen und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) daher vereinbart, bis Herbst eine neue Zusammenarbeit bei Kirchenasylfällen zu erproben. Dabei sollen Kirchenvertreter die Möglichkeit bekommen, Einzelfälle erneut vom Bundesamt überprüfen zu lassen, im Idealfall noch bevor die betroffenen Personen ins Kirchenasyl aufgenommen werden. Vorausgegangen war eine kontroverse Debatte zwischen Bundesinnenminister Thomas de Maiziere und den Kirchen über einen möglichen Missbrauch des Kirchenasyls. Der CDU-Politiker hatte gesagt, in seiner Brust schlügen beim Kirchenasyl zwei Herzen: Als Verfassungsminister müsse er gegen das Kirchenasyl sein. Als Christ wisse er aber um die damit verbundene Tradition.

Große Diskussion um kleine Zahlen

Letztendlich handelt es sich um eine große Diskussion über kleine Zahlen: So sind nach Angaben der Deutschen Bischofskonferenz aktuell rund 293 Fälle von Kirchenasyl mit 454 betroffenen Menschen bekannt. Das sind zwar mehr als doppelt so viel wie ein Jahr zuvor. Im August 2014 hatte die Statistik der Ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft "Asyl in der Kirche" noch 135 Fälle mit 244 betroffenen Personen ausgewiesen. Aber im Vergleich zu den rund 800.000 erwarteten Asylverfahren sei das jedoch weiterhin eine Zahl "auf einem niedrigen Niveau", so die DBK. (mit Material von KNA)

Von Gabriele Höfling

Linktipp: Handreichung zum Kirchenasyl auf den Seiten der DBK

Die "Handreichung zu aktuellen Fragen des Kirchenasyls" der Migrationskommission der Deutschen Bischofskonferenz finden Sie als pdf-Datei zum Herunterladen unter www.dbk.de in der Rubrik "Veröffentlichungen". Dort kann die Handreichung auch als Broschüre (Die deutschen Bischöfe, Migrationskommission, Nr. 42, Bonn 2015) bestellt werden.