Katholisch.de dokumentiert die wichtigsten Termine der nächsten Tage

Der Fahrplan der Papstwahl

Veröffentlicht am 09.03.2013 um 00:00 Uhr – Lesedauer: 
Zwei Kardinäle der Kurie beratschlagen sich.
Bild: © KNA
Konklave

Vatikanstadt ‐ Nach der Entscheidung des Kardinalskollegiums für einen Beginn des Konklaves am 12. März steht der weitere Fahrplan zur Wahl eines neuen Papstes jetzt fest. Katholisch.de dokumentiert die wichtigsten Schritte für die nächsten Tage.

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  • Sonntag, 10. März: Viele Kardinäle feiern die Sonntagsmesse in ihrer jeweiligen römischen Titelkirche. Es finden keine Beratungen statt.
  • Montag, 11. März: Das Kardinalskollegium hat ein letztes Mal vor der Wahl Gelegenheit zu einer oder zwei Debatten.
  • Dienstag, 12. März: Kardinaldekan Sodano feiert vormittags die Messe "Pro eligendo Romano Pontifice" ("Für die Wahl des römischen Papstes.") im Petersdom. Danach ziehen die 115 wahlberechtigten Kardinäle in die Sixtinische Kapelle ein. Dort findet am Nachmittag ein erster Wahlgang statt. Die Leitung hat ab jetzt Kardinal Giovanni Battista Re (79), da Sodano schon über 80 ist und daher nicht mehr am Konklave teilnehmen darf.
  • Mittwoch, 13. März: Erster langer Wahltag mit bis zu vier Wahlgängen (zwei vormittags und zwei nachmittags).
  • Donnerstag, 14. März: Gegebenenfalls zweiter langer Wahltag (wie Mittwoch).
  • Freitag, 15. März: Gegebenenfalls dritter langer Wahltag (wie Mittwoch). Falls am Abend noch kein Kardinal 77 Stimmen oder mehr auf sich vereinigt hat (Zwei-Drittel-Mehrheit), wird die Wahl für einen Tag unterbrochen, um Gelegenheit zu Beratungen und Gebet zu geben.
  • Ab Sonntag, 17. März, wird gegebenenfalls im selben Rhythmus weiter gewählt, bis ein Kandidat die Zweidrittelmehrheit erreicht hat. Die nächste Pause für Reflexion, Gebet und ein "zwangloses Gespräch unter den Wählern" folgt dann aber bereits nach sieben erfolglosen Wahlgängen. Die Kardinäle bleiben weiterhin von der Außenwelt abgeschlossen.
  • Ist nach dem 34. Wahlgang immer noch kein neuer Papst gewählt, kommt es zu einer Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten, die dann die meisten Stimmen auf sich vereinigt haben. Diese beiden Kardinäle dürfen dann aber selbst nicht mehr mitwählen. Weiterhin ist aber eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich.

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