US-Supreme-Court verhandelt "Homo-Ehe" und Todesstrafe

Die "Homo-Ehe" vor Gericht

Veröffentlicht am 24.04.2015 um 09:00 Uhr – Von Gretel Johnston und Anne Walters (dpa) – Lesedauer: 
Justiz

Washington ‐ Das oberste Gericht der USA könnte bald wichtige Entscheidungen treffen: Es verhandelt demnächst über "Homo-Ehe" und Todesstrafe.

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Das Ehe-Recht in den USA ist den einzelnen Bundesstaaten vorbehalten. Allerdings ist es Interpretationssache, ob die Verfassung es den einzelnen Staaten überlässt, zu entscheiden, was unter einer Ehe zu verstehen ist, oder ob es am Ende den Gerichten obliegt, die Angelegenheit als Grundrecht entsprechend der Verfassung zu klären.

Derzeit erlauben 36 US-Staaten die "Ehe" zwischen Schwulen und Lesben, 14 verbieten sie. Als erster Bundesstaat ermöglichte im Jahr 2004 Massachusetts die "Ehe" für gleichgeschlechtliche Paare. Das für Juni erwartete Urteil soll für alle 50 Staaten gelten. Zuletzt hatte sich der Oberste Gerichtshof in Washington mit dem Thema 2013 befasst. Mit einem historischen Urteil stärkte der Supreme Court damals die Rechte von Homosexuellen in den USA deutlich. In einer bahnbrechenden Entscheidung verbot das Gericht die Ungleichbehandlung verheirateter Schwuler und Lesben auf Bundesebene. Ihnen müssten die gleichen staatlichen Vorteile gewährt werden wie Partnern in traditionellen Ehen.

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Video: © katholisch.de

Die Kirche hat ein sehr hohes und positives Bild von der Ehe, da die Partner in ihrer Ehe die Beziehung darstellen, die Christus zu seiner Kirche hat.

Konkret kippte der Supreme Court das Gesetz zum "Schutz der Ehe" ("Defense of Marriage Act" - Doma). Es war 1996 unter dem damaligen Präsidenten Bill Clinton vom Kongress verabschiedet worden und untersagte Bundesstellen, "Homo-Ehen" die gleichen juristischen, finanziellen oder sozialen Vorteile zu gewähren wie traditionellen Ehen. Das Gericht urteilte aber nicht, ob es ein verfassungsmäßiges Recht auf die "Homo-Ehe" gibt. So beließ es die Doma-Passage in Kraft, nach der kein Bundesstaat eine "Homo-Ehe" anerkennen muss, die in einem anderen Bundesstaat geschlossen wurde.

Streit um Hinrichtungsmethoden

Nicht minder kontrovers dürfte das zweite Thema sein, dem sich der Supreme Court ab Mittwoch widmet. Dann nämlich beginnt die Prüfung einer Klage dreier Gefängnisinsassen aus Oklahoma, die sich gegen eine umstrittene Giftmischung bei ihrer Hinrichtung wehren. Im Fokus steht dabei das Beruhigungsmittel Midazolam. Das Medikament wurde im vergangenen Jahr bei zwei Hinrichtungen in Oklahoma und Arizona verwendet, bei denen die Delinquenten Zeichen von qualvoller Erstickung zeigten.

Der Oberste US-Gerichtshof hatte die geplanten Exekutionen der drei Häftlinge in Oklahoma ausgesetzt, die gegen die Hinrichtung mit der Substanz geklagt hatten. Die Kläger machten geltend, dass der Stoff nicht wie vorgesehen betäubend wirke. Die deswegen zu erwartenden Schmerzen durch die Verabreichung der weiteren tödlichen Medikamente würden gegen die Verfassung verstoßen, die grausame und ungewöhnliche Bestrafungen verbiete. Das Gericht will nun die Zulässigkeit des Mittels prüfen.

Europäische Firmen liefern kein Gift für Hinrichtungen

Hintergrund der Komplikationen sind Nachschubprobleme der US-Behörden bei zuvor verwendeten Chemikalien. Europäische Hersteller der Substanzen weigern sich, sie für Hinrichtungen zur Verfügung zu stellen. Eine Reihe von US-Staaten greift daher auf neue Mischungen zurück. In den USA ist die Todesstrafe in 32 der 50 Staaten zulässig.

Erst Anfang Februar hatte Ohio nach schweren Komplikationen bei Hinrichtungen in mehreren US-Bundesstaaten angekündigt, ein Jahr lang alle geplanten Exekutionen auszusetzen. Womöglich ist das auch ein Grund dafür, dass Oklahoma und Unterstützer dieser Hinrichtungsart die Klage der Insassen auch als Angriff auf die Todesstrafe selbst betrachten. Eine Entscheidung des Obersten US-Gerichts wird auch in diesem Fall für Juni erwartet.

Von Gretel Johnston und Anne Walters (dpa)