Der Koalitionsvertrag bestätigt Staat-Kirche-Verhältnis

Die Kirche bleibt im Dorf

Veröffentlicht am 27.11.2013 um 00:00 Uhr – Lesedauer: 
Politik

Berlin ‐ Am Verhältnis von Staat und Kirche wird sich zumindest nach dem Koalitionsvertrag nichts ändern. Ausdrücklich bekennen sich CDU, CSU und SPD zur Kirchensteuer und zum kirchlichen Arbeitsrecht und würdigen den Beitrag der Kirchen für die Gesellschaft. Grüne und Linke sowie die Sozialdemokraten hatten in ihren Wahlprogrammen teilweise deutliche Reformen verlangt. Davon ist keine Rede mehr.

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Im Gegenteil. Am Ende warnten selbst SPD-Obere, das schwierige Thema der Staatsleistungen anzutasten. Der Vertreter der katholischen Kirche bei der Bundesregierung, Prälat Karl Jüsten, zeigte sich auf Anfrage "erfreut, dass die Bedeutung der Kirchen für die Gesellschaft anerkannt und gewürdigt wird".

Kirchen und Religionsgemeinschaften bilden gleichsam ein Querschnittsthema, das sich vor allem in den Kapiteln zur Innen-, Außen- und Entwicklungspolitik findet. Bereits die Präambel hebt hervor: "Sie bereichern das gesellschaftliche Leben und vermitteln Werte, die zum Zusammenhalt unserer Gesellschaft beitragen."

Christentum als gesellschaftspolitisches Gewicht

Dem Christentum wird gegenüber anderen Religionen ein eigenes gesellschaftspolitisches Gewicht zugestanden. "Auf der Basis der christlichen Prägung unseres Landes setzen wir uns für ein gleichberechtigtes gesellschaftliches Miteinander in Vielfalt ein", heißt es im Abschnitt "Kirchen und Religionsgemeinschaften".

In einer längeren Passage wird dann der besondere Status der Kirchen einschließlich Kirchensteuersystem gerechtfertigt: Nur so könnten sie "die eigenfinanzierten Leistungen zum Wohle der Gesellschaft weiter sicherstellen". Zum "Gedenken an den weit über die Grenzen Deutschlands und Europas hinaus bedeutenden 500. Jahrestag der Reformation 2017" versprechen Union und SPD einen "angemessenen Beitrag" des Bundes.

Der Vertrag bekräftigt ausdrücklich die Gültigkeit des Staatskirchenrechts. "Das bewährte Staatskirchenrecht in unserem Land ist eine geeignete Grundlage für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Religionsgemeinschaften", betonen die Koalitionäre. Für Jüsten ist dies "besonders begrüßenswert, zumal das Staatskirchenrecht offen für alle Religionsgemeinschaften ist".

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Video: © Mediaplus X und Bernward Medien

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Damit gilt es auch als Grundlage zur Regelung der institutionellen Beziehungen zu den Muslimen. Ausdrückliche "Wertschätzung und Unterstützung" erfahren die "vielfältigen Beiträge muslimischer Vereine und Verbände zu unserem Gemeinwesen - etwa zur Integration muslimischer Zuwanderer und ihrer Nachkommen in unsere Gesellschaft, wie auch zum Dialog zwischen den Kulturen und Religionen". In diesem Sinne wollen die Koalitionäre auch die Deutsche Islam Konferenz fortsetzen.

Religionsfreiheit weltweit

Mit Blick auf das Judentum stellen Union und SPD "dankbar" das Erstarken des jüdischen Lebens fest. Sie verpflichten sich zugleich, die jüdischen Gemeinden und die jüdische Wohlfahrtspflege zu unterstützten, "zum Beispiel bei der Integration von Zuwanderern und dem Auf- und Ausbau von Bildungs- und Kultureinrichtungen".

In der Außenpolitik bleibt der Schwerpunkt auf dem Einsatz für die weltweite Achtung der Religionsfreiheit bestehen, wie schon unter Schwarz-Gelb. Hierfür steht vor allem das Engagement des Unionsfraktionsvorsitzenden Volker Kauder. Der Fokus liegt dabei auf dem arabischen Raum.

"Wir beobachten mit großer Sorge, dass die Lage der Christen und anderer religiöser und ethnischer Minderheiten in Nordafrika, dem Nahen oder Mittleren Osten nach dem Sturz der autoritären Regime sich zum Schlechteren entwickelt", konstatieren die Koalitionäre und betonten dann: "Christen müssen in dieser Region eine Zukunft haben". Eigens erwähnt wird die Repression gegen die politischen Stiftungen, besonders gegen die Konrad-Adenauer-Stiftung in Ägypten.

Die Kirchen wie Religionsgemeinschaften dürften mit dem Vertrag durchaus zufrieden sein - sofern es zur Regierungsbildung kommt. Dabei ist die ausführliche Begründung des bestehenden Verhältnisses zwischen Staat und Kirche allerdings auch Symptom für eine säkularer werdende Gesellschaft, in der diese Beziehungen nicht mehr selbstverständlich sind.

Von Christoph Scholz (KNA)