Zusatzversorgungskasse hält trotz größerer Lücken an Zusage fest

"Die kirchliche Betriebsrente bleibt sicher"

Veröffentlicht am 08.09.2016 um 14:50 Uhr – Von Gottfried Bohl (KNA) – Lesedauer: 
Bild: © KNA
Finanzen

Köln  ‐ Die Deckungslücke ist erneut größer geworden, doch die unter Druck geratene Kirchliche Zusatzversorgungskasse KZVK hält an ihren Zusagen fest. Sie hat eine schlüssige Erklärung für das Defizit.

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Immer niedrigere Zinsen und immer mehr ältere Menschen. So könnte man die Hauptprobleme der Pensionskassen in aller Kürze beschreiben. Viele haben den Rentnern vergleichsweise hohe Ausschüttungen auf Lebenszeit versprochen, doch die lassen sich im aktuellen Zinsumfeld nur noch schwer realisieren. Gleichzeitig steigt nicht nur die Zahl der Leistungsempfänger, sondern auch deren Lebenserwartung.

Altersvorsorge für 1,2 Millionen Menschen

Davon bleibt natürlich auch die Kirchliche Zusatzversorgungskasse (KZVK) nicht verschont, einer der größten privaten Finanzierer von Betriebsrenten in Deutschland. Die Kasse mit Sitz in Köln ist für die betriebliche Altersversorgung von rund 1,2 Millionen Beschäftigten in Einrichtungen der katholischen Kirche und der Caritas in Deutschland zuständig.

Linktipp: Neue Strukturen für kirchliche Versorgungskasse

Durch die lange Niedrigzinsphase war die Kirchliche Zusatzversorgungskasse unter Druck geraten - jetzt bekommt die Kasse nach einem Beschluss der katholischen Bistümer eine neue Aufsichtsstruktur.

Vor einigen Monaten sorgte der Geschäftsbericht 2014 für Aufregung, der einen Fehlbetrag von rund 5,5 Milliarden Euro auswies, 737 Prozent mehr als im Jahr davor. Allerdings versicherte die Kasse zugleich, dass es sich um einen einmaligen Fehlbetrag handele aufgrund einer Anpassung der Rückstellungen an die niedrigen Zinsen.

Jetzt ist die Finanzierungslücke noch einmal größer geworden: die vorläufige Zahl aus dem Geschäftsbericht 2015 liegt bei etwa 7 Milliarden Euro. Doch der erneute Anstieg hat auch einen besonderen Grund, sagte KZVK-Sprecher Willy Wolfertz am Donnerstag auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).

Denn nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom Dezember 2015 musste die Kasse Sanierungsgelder zurückzahlen und dafür weitere Rückstellungen bilden. Die KZVK, die zu den größten Pensionskassen im Land gehört, hatte einen Prozess gegen mehrere Einrichtungen verloren, die mit der Erhebung eines sogenannten Sanierungsgeldes nicht einverstanden waren.

Einnahmen übersteigen Verpflichtungen

"Die Auszahlung der kirchlichen Betriebsrenten bleibt gesichert", bekräftigte Vorstandsmitglied Michael Klass aber einmal mehr: "Die wirtschaftliche Situation der Kasse ist und bleibt sehr gut." Derzeit überstiegen die regelmäßigen Einnahmen der Kasse bei weitem ihre Verpflichtungen. Auch die Kapitaldeckungsquote von mehr als 70 Prozent liege deutlich über dem Durchschnitt der Branche. Selbst im theoretischen Fall, dass alle bei der Kasse beteiligten Dienstgeber zahlungsunfähig würden und die Kasse ab sofort keinerlei Einnahmen mehr erzielte, könnten die Renten "auf Jahrzehnte ausgezahlt werden".

Derzeit beziehen bereits rund 157.000 Menschen eine betriebliche Zusatzaltersversorgung über die KZVK. Alarmiert durch die Zahlen und den wachsenden Druck hatten die Verantwortlichen der Kasse und die katholischen Bistümer einschneidende Reformen angekündigt. Im August hatten die Bischöfe dazu eine neue Aufsichtsstruktur für die KZVK beschlossen, um diese an aktuelle aktien- und versicherungsrechtliche Standards anzupassen. Von 2017 an soll es dazu einen Aufsichtsrat mit neun Mitgliedern, eine aus 19 Personen bestehende Vertreterversammlung sowie ein externes Aufsichtsgremium geben, das aus vier Personen besteht, darunter ein Hauptamtlicher.

Zu den Reformen gehört auch ein in dieser Woche vom Verwaltungsrat beschlossener Finanzierungsplan als Grundlage für einen neuen Finanzierungsbeitrag, der die entfallenen Sanierungsgelder ersetzen soll. Dieser Beitrag soll erstmals im November 2016 von den Arbeitgebern erhoben werden. Die Beitragshöhe stehe noch nicht fest, hieß es.

„Die wirtschaftliche Situation der Kasse ist und bleibt sehr gut.“

—  Zitat: Michael Klass, Vorstandsmitglied der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse

Im Zuge der Reformen hatte die KZVK bereits 2014 eine veränderte Strategie bei der Kapitalanlage und eine stufenweise Anhebung der Pflichtbeiträge für die Arbeitgeber beschlossen, um die Deckungslücke zu schließen. Der ursprüngliche Beitragssatz von 4 Prozent des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts war zunächst ab Januar 2016 auf 5,3 Prozent angehoben worden und soll bis 2024 auf 7,1 Prozent steigen.

Bald Mehrkosten für Arbeitnehmer?

Die Beiträge werden bisher von den Arbeitgebern gezahlt. Über eine mögliche Beteiligung der Arbeitnehmer entscheiden jeweils die zuständigen arbeitsrechtlichen Gremien. Die bundesweite Tarifkommission der Caritas hat bereits eine Eigenbeteiligung ab 1. Juni 2016 beschlossen: Alles, was den Beitragssatz von 5,2 Prozent übersteigt, soll künftig von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu jeweils 50 Prozent gezahlt werden.

Von Gottfried Bohl (KNA)