Bundesverfassungsgericht hat Antrag abgelehnt

"Ehe für alle"-Eilantrag der Grünen scheitert

Veröffentlicht am 20.06.2017 um 16:55 Uhr – Lesedauer: 
"Ehe für alle"-Eilantrag der Grünen scheitert
Bild: © KNA
Politik

Karlsruhe ‐ Die Grünen wollten mit einem Eilantrag erreichen, dass über die Gesetzesentwürfe zur "Ehe für alle" noch vor der Bundestagswahl abgestimmt wird. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.

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Das Bundesverfassungsgericht hat die Eilanträge der Grünen-Bundestagsfraktion abgelehnt, mit denen der Bundestag zu einer Abstimmung über Gesetzesentwürfe zur sogenannten Ehe für alle gezwungen werden sollte. Die Anträge seien unbegründet, da keine willkürliche Verschleppung oder eine "Entleerung des Gesetzesinitiativrechts" vorliege, teilte das Gericht am Dienstag in Karlsruhe mit.

Der Grünen-Fraktionsvorsitzende Anton Hofreiter bedauerte die Entscheidung: "So kann die Große Koalition die vorliegenden Gesetzentwürfe zur 'Ehe für alle' weiter aussitzen, und eine kleine konservative Minderheit der Union kann die Rechte von Lesben und Schwulen weiterhin beschneiden."

Gericht: Keine Pflicht über Anträge zu entscheiden

Hintergrund des Streits sind drei Gesetzesvorschläge der Grünen, der Linken-Bundestagsfraktion und des Bundesrats. Sie fordern ein Recht auf Eheschließung für gleichgeschlechtliche Paare. Die Gesetzesinitiativen wurden dem zuständigen Rechtsausschuss des Bundestags 2013, 2015 und 2016 vorgelegt. Zu einer Abstimmung oder Überweisung an das Bundestagsplenum ist es aber bislang nicht gekommen. Innerhalb der Bundesregierung gibt es keine einheitliche Position zu einer "Ehe für alle". Die Grünen-Bundestagsfraktion wollte mit dem Eilantrag in Karlsruhe erreichen, dass über die Gesetzesentwürfe noch vor der Bundestagswahl im September abgestimmt wird.

Das Verfassungsgericht betonte nun in seiner Entscheidung jedoch, dass das Parlament grundsätzlich selbst entscheiden könne, wann und wie es über Gesetzesinitiativen berate. Es gebe keine Pflicht, innerhalb einer Legislaturperiode über Anträge zu entscheiden. Eine einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts komme allenfalls in Ausnahmefällen in Betracht, wenn Gesetzesentwürfe willkürlich und ohne sachlichen Grund verzögert würden. Dies sei bei der derzeitigen Debatte über die "Ehe für alle" aber nicht der Fall, so der Zweite Senat des Verfassungsgerichts. (KNA)