Weihbischof Grothe ist neuer Verwalter des Bistums Limburg

Ein Mann mit Erfahrung

Veröffentlicht am 26.03.2014 um 00:00 Uhr – Lesedauer: 
Bistum Limburg

Bonn ‐ Der Paderborner Weihbischof Manfred Grothe, neuer Apostolischer Administrator für das Bistum Limburg nach dem Rücktritt von Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst, hat bereits Erfahrung mit innerkirchlichen Aufgaben, bei denen diplomatisches Geschick und Fingerspitzengefühl erforderlich sind.

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Der 74-jährige Geistliche wurde im vergangenen Herbst vom damaligen Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, als Leiter der Prüfungskommission zu möglichen Verfehlungen rund um Bauprojekte im Bistum Limburg eingesetzt. Ihre Aufgabe war es, Kosten, Finanzierung und Entscheidungswege rund um die Bauprojekte auf dem Limburger Domberg zu klären. Vor wenigen Wochen wurde der Prüfbericht der Kommission an Papst Franziskus übergeben.

Zudem war Grothe 2009 von der Kleruskongregation zum Visitator des Internationalen Hilfswerks "Kirche in Not" ernannt worden. Mit dieser Untersuchung kam der Vatikan einer Bitte des Hilfswerks um Beratung in kirchenrechtlich-organisatorischen Fragen nach. Seit 2011 ist "Kirche in Not" eine Stiftung Päpstlichen Rechts.

Rücktritt kaum zu erwarten

In knapp zwei Wochen erreicht der erfahrene Geistliche die für Bischöfe vorgeschriebene Altersgrenze von 75 Jahren. Dass sein Rücktrittsgesuch, das er dann dem Papst anbieten muss, pünktlich angenommen wird, ist mit der neuen Aufgabe kaum zu erwarten.

Manfred Grothe wurde am 4. April 1939 in Warburg geboren. Nach dem Studium der Theologie und Philosophie in Münster, Paderborn und München folgte 1967 die Priesterweihe. Grothe war zunächst Vikar und Religionslehrer, ab 1972 Diözesanpräses der Paderborner Kolpingsfamilie. 1978 wechselte er ins Generalvikariat des Erzbistums, wo er 1982 die Leitung der Hauptabteilung Finanzen übernahm und 1991 stellvertretender Generalvikar wurde. 2003 wurde er Generalvikar. Im Jahr darauf folgte die Bischofsweihe.

Zur Vorgeschichte

Papst Franziskus hatte am Mittwoch den Amtsverzicht Bischof Tebartz-van Elsts angenommen. Dieser wird demnach nicht nach Limburg zurückkehren. In der Diözese Limburg sei es zu einer Situation gekommen, in der eine fruchtbare Ausübung des bischöflichen Amtes durch Tebartz-van Elst verhindert werde, heißt es zur Begründung. Vorausgegangen ware ein jahrelanger Konflikt im Bistum, der im Sommer 2013 in der Debatte um Kosten für das Diözesane Zentrum in Limburg eskalierte. Am 20. Oktober 2013 hatte Tebartz-van Elst dem Heiligen Stuhl seinen Rücktritt angeboten. Drei Tage später verordnete Papst Franziskus ihm eine vorläufige Auszeit außerhalb der Diözese. (mog/KNA)

Apostolischer Administrator

Wenn der Papst den Rücktritt eines Bischofs annimmt, kann die Zeit bis zum Amtsantritt des neuen Bischofs gemäß dem Kirchenrecht auf unterschiedliche Weise überbrückt werden. In Deutschland wählt üblicherweise das Domkapitel des Bistums einen Geistlichen zum Diözesanadministrator. Dieser hat im Vergleich zu einem amtierenden Bischof nur eingeschränkte Befugnisse. So darf er in der Struktur des Bistums nichts Wesentliches verändern. Im Fall Limburg hat der Papst selber mit dem Paderborner Weihbischof Manfred Grothe einen Apostolischen Administrator eingesetzt, nachdem er den Amtsverzicht von Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst angenommen hat. Alternativ dazu kann der Papst den zurückgetretenen Bischof vorübergehend zum Apostolischen Administrator des Bistums ernennen. Diese Lösung schränkt weder dessen Rechte noch seine Pflichten ein. Das Amt des Administrators erlischt mit dessen Rücktritt oder mit der Besitzergreifung der Diözese durch einen neuen Bischof. In Deutschland ist diese Praxis selten, wenn auch nicht völlig ungewöhnlich. So wählte Papst Johannes Paul II. 1980 in Trier diesen Weg, als er den zurückgetretenen Bischof Bernhard Stein zunächst zum Apostolischen Administrator ernannte, bis dieser dann acht Monate später von Bischof Herrmann Josef Spital abgelöst wurde. Ähnlich geschah es 2007/08 im Erzbistum München-Freising beim Übergang von Kardinal Friedrich Wetter zum heutigen Amtsinhaber, Kardinal Reinhard Marx. Auch im Bistum Passau fungierte der emeritierte Bischof Wilhelm Schraml als Apostolischer Administrator. Er trat dann aber auch von diesem Amt zurück, so dass nun das Bistum Passau von einem Diözesanadministrator geleitet wird. In anderen Staaten ist es gängige Praxis, dass der Papst gegen Ende der Amtszeit des bisherigen Bischofs einen Geistlichen zum Koadjutor mit Nachfolgerecht ernennt. Bei dieser Variante erhält der Koadjutor den Bischofssitz, sobald der Papst den Rücktritt des bisherigen Bischofs angenommen hat.