Alois Glück: Neue Regeln werden der Situation der Menschen gerecht
"Ein Kündigungsautomatismus darf damit zukünftig als ausgeschlossen gelten", sagte Glück mit Blick auf den Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen und Kirchenangestellten, die in Lebenspartnerschaften leben. Dass künftig jeder Loyalitätsverstoß individuell geprüft werden müsse, "bedeutet einen substanziellen Paradigmenwechsel in der Anwendung kirchlichen Rechts", so der ZdK-Präsident.
Er bewertete es zudem als positiv, dass die Bischöfe das Arbeitsrecht im Hinblick auf die unterschiedlichen Berufsgruppen und Aufgabenstellungen in der Kirche differenzierten. "Die neue Regelung öffnet den Weg für Entscheidungen, die der Situation der Menschen gerecht werden." Der oberste katholische Laienvertreter zeigte sich überzeugt, dass dieser Wandel ohne den 2010 gestarteten Dialogprozess der katholischen Kirche nicht möglich gewesen wäre.
Neher: Wir brauchen einen erweiterten Loyalitätsbegriff
Auch der deutsche Caritasverband begrüßt die von den katholischen Bischöfen vorgelegte Reform des kirchlichen Arbeitsrechts. Caritas-Präsident Peter Neher schlug zugleich vor, weiter über die Loyalitätspflichten der Mitarbeiter von Kirche und Caritas nachzudenken. "Wir brauchen ein erweitertes Verständnis des Loyalitätsbegriffs, der Loyalität nicht nur an der Lebensführung des einzelnen Mitarbeiters festmacht", erklärte Neher. Stattdessen müsse es auch darum gehen, dass sich die Mitarbeiter klar zum Auftrag der jeweiligen Arbeitsstelle in der Sendung der Kirche bekennen und diesen unterstützen.