Zwölfmonatige Haftstrafe in Hausarrest

Erzbischof Wilson bekommt elektronische Fußfessel

Veröffentlicht am 14.08.2018 um 09:15 Uhr – Lesedauer: 
Missbrauch

Melbourne ‐ Im Mai war er wegen Missbrauchsvertuschung schuldig gesprochen worden, im Juli entließ ihn Papst aus dem Amt: Nun tritt Erzbischof Philip Wilson seine Strafe an – doch ins Gefängnis muss er dafür nicht.

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Der ehemalige australische Erzbischof Philip Wilson muss nach seiner Verurteilung in einem Missbrauchsskandal nicht ins Gefängnis. Ein Gericht in Newcastle entschied am Dienstag, dass der 67-Jährige seine zwölfmonatige Haftstrafe in Hausarrest absitzen darf. Wilson war bis zu seinem Rücktritt im vergangenen Monat Erzbischof der australischen Millionenmetropole Adelaide.

Ein Gutachten der Justizverwaltung habe dem 67-Jährigen bescheinigt, die Bedingungen für einen Hausarrest zu erfüllen, sagte Richter Robert Stone. Wilson muss für diese Zeit eine elektronische Fußfessel tragen. Mitte Februar will das Gericht dann darüber befinden, ob die zweiten sechs Monate des Hausarrests auf Bewährung ausgesetzt werden.

Schuldspruch im Mai

Der Geistliche war im Mai schuldig gesprochen worden, den mehrmaligen Missbrauch zweier Messdiener durch einen pädophilen Priester in den 1970er Jahren vertuscht zu haben. Erst nach massivem Druck aus Gesellschaft und Politik erklärte Wilson seinen Rücktritt. Gegen das Urteil hat er Berufung eingelegt. Seinen Hausarrest muss er nun im Haus seiner Schwester in Newcastle verbüßen.

Australiens katholische Kirche steht wegen Zehntausender Missbrauchsfälle seit Jahren in der Kritik. Seit Montag steht auch der australische Kurienkardinal George Pell wegen Missbrauchsvorwürfen aus früheren Jahren vor Gericht. Als Finanzchef des Vatikans ist der 77-Jährige die inoffizielle Nummer drei des Kirchenstaats. Pell hatte sich beurlauben lassen, um sich besser verteidigen zu können. (tmg/KNA/dpa)