Protestanten fühlen sich bei Kirchensteuer benachteiligt

Evangelische Kirche scheitert mit Steuerklage

Veröffentlicht am 04.01.2017 um 09:55 Uhr – Lesedauer: 
Spanien

Madrid ‐ In Spanien kann bei der Steuer jeder ankreuzen, ob er freiwillig der katholischen Kirche oder für soziale Zwecke etwas gibt. Nur die evangelische Kirche ist nicht aufgelistet. Vollkommen in Ordnung, urteilte jetzt ein Gericht.

  • Teilen:

Der Oberste Gerichtshof Spaniens hat eine Klage der evangelischen Kirche gegen das Kirchensteuersystem des Landes abgewiesen. Damit bestätigte das Gericht laut spanischen Medienberichten (Dienstag) die bisherige Praxis, die für die Steuererklärung nur eine Option zugunsten der katholischen Kirche vorsieht.

Gericht sieht keine Diskriminierung

In Spanien entscheiden Steuerpflichtige Jahr für Jahr freiwillig mit ihrer Steuererklärung, ob ein 0,7-Prozent-Anteil ihrer Steuerschuld entweder der katholischen Kirche oder anderen sozialen oder kulturellen Zwecken zufließt. Die evangelische Kirche ist in dieses Modell nicht eingebunden, wogegen sie Klage wegen Ungleichbehandlung eingereicht hatte.

Das Gericht erkannte den Angaben zufolge jedoch keine Rechtsverletzung oder Diskriminierung von Protestanten und verwies auf die langjährige Übereinkunft zwischen Staat und katholischer Kirche.

Ein Vertreter der Evangelischen Vereinigung Spaniens (Ferede) kündigte unterdessen an, man werde weiter um "diese Frage der Prinzipien" kämpfen. In Spanien zählen Protestanten zur religiösen Minderheit. Schätzungen gehen von etwa einem Prozent aus, während sich der Anteil der Katholiken um 70 Prozent bewegt. (KNA)

Kirchensteuer: Was passiert mit dem Geld?

Die Kirchen in Deutschland finanzieren sich weitgehend über die Kirchensteuer. Was aber passiert mit der Abgabe? Und warum gibt es die Kirchensteuer überhaupt? Fragen, die das Dossier beantwortet.