Flüchtlinge: Kirchen pochen weiter auf Familiennachzug
Die Kirchen haben sich nachdrücklich dafür ausgesprochen, auch subsidiär geschützten Flüchtlingen den Nachzug der engsten Familienangehörigen zu gestatten. Eine Zusammenführung in Herkunfts- oder Drittländern sei zumeist nicht möglich, betonte der Vertreter der katholischen Bischöfe in Berlin, Prälat Karl Jüsten - auch im Namen der Evangelischen Kirche. Jüsten äußerte sich am Montagmorgen bei einer Anhörung des Bundestages in Berlin.
Der Vertreter des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR, Roland Bank, sprach sich für eine Gleichbehandlung von subsidiär und humanitär geschützten Flüchtlingen aus und dafür, beiden gleichermaßen den Familiennachzug zu gewähren. Hendrik Cremer vom Deutschen Institut für Menschenrechte hob auf das Recht auf Familienleben ab. Dies umfasse auch das Recht auf Kontakt der Kinder mit beiden Elternteilen.
Humanitäre Anliegen contra Integrationsfähigkeit
Vertreter von Städten und Kommunen zeigten Verständnis für die humanitären Anliegen, verlangten aber, dies mit den Erfordernissen der Aufnahme und Integrationsfähigkeit abzuwägen. Helmut Dedy vom Deutschen Städtetag verwies auf knappen Wohnraum, fehlende Kita- und Schulplätze sowie Integrationskosten. Rechtswissenschaftler hoben ebenfalls auf Abwägungskriterien ab, verlangten aber, Härtefälle zu berücksichtigen.
Gegenstand der dreistündigen Anhörung im Hauptausschuss des Bundestages waren Gesetzentwürfe der Union, der AfD, der FDP, der Linken und ein Antrag der Grünen. Die Bundesregierung hatte den Nachzug der Kernfamilie für diese Flüchtlingsgruppe kurz nach der Einführung wieder für zwei Jahre ausgesetzt. Diese Frist läuft am 16. März ab. Union und SPD planen nun eine Neuregelung, die den Familiennachzug auf 1.000 nachziehende Angehörige pro Monat begrenzen und den regulären Familiennachzug für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz ablösen soll.
Der Deutsche Caritasverband nannte dieses Vorhaben "humanitär und integrationspolitisch fatal". Die Menschen hätten sich auf das Ende der zweijährigen Aussetzung des Familiennachzugs verlassen, sagte Caritas-Präsident Peter Neher am Montag in Berlin. "Jetzt sollen sie noch länger ausharren müssen oder ihre Familienangehörigen gar nicht nachholen können." Die Grenze von 1.000 Angehörigen bezeichnete Neher als "willkürlich" und fragt stattdessen: "Nach welchen Kriterien soll hier eine Auswahl getroffen werden bei Menschen, die durch das Grundgesetz und das Völkerrecht geschützt sind?"
Verstoß gegen völkerrechtlich garantierten Schutz der Familie
Subsidiär schutzberechtigt ist derjenige, der nach Paragraf 4 des Asylgesetzes stichhaltige Gründe dafür vorgebracht hat, dass ihm in seinem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden wie die Todesstrafe, Folter oder unmenschliche Behandlung droht oder eine ernsthafte Bedrohung durch Gewalt im Rahmen eines bewaffneten Konflikts.
Die Kirchen sprachen sich in einer gemeinsamen Stellungnahme dafür aus, die Aussetzung des Familiennachzugs planmäßig auslaufen zu lassen und ab dem 16. März wieder voraussetzungslos auch für subsidiär Schutzberechtigte zu ermöglichen. Eine weitere Aussetzung verstößt nach ihrer Auffassung "gegen den verfassungs- und völkerrechtlich garantierten besonderen Schutz der Familie", hieß es in einer Stellungnahme. (bod/KNA)