Die katholischen Schützenvereine wollen ihre Satzung ändern

Für Nicht-Christen und Wiederverheiratete öffnen

Veröffentlicht am 30.07.2015 um 14:11 Uhr – Lesedauer: 
Schützenverein

Leverkusen ‐ Künftig sollen auch Nicht-Christen, Wiederverheiratete und Homosexuelle katholischen Schützenvereinen beitreten können. Der Entwurf für eine entsprechende Satzungsergänzung wurde den rund 1.300 Ortsverbänden bereits vorgelegt.

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Nach dem der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) vorliegenden Thesenpapier sollen künftig auch Nicht-Christen wie Ungetaufte und Muslime den örtlichen Bruderschaften beitreten können, sofern sie die christlichen Werte achten. Grundsätzlich sollen sie auf lokaler Ebene auch Schützenkönig sein dürfen; im Einzelfall müsse darüber aber die jeweilige Bruderschaft entscheiden. Die übergeordnete Ebene und Ämter mit inhaltlicher Verantwortung sollen aber nur Angehörigen christlicher Kirchen vorbehalten bleiben. Wer aus seiner Kirche ausgetreten sei, könne aber nicht Mitglied einer Bruderschaft werden.

Weiter soll nach dem Entwurf ein Beschluss von 1997 aufgehoben werden, wonach Schützen in zweiter ziviler Ehe keine Vorstandsämter auf Bundes-, Diözesan- und Bezirksebene bekleiden dürfen. Allerdings könne geschiedenen Schützen auch künftig die Vorstandsarbeit verwehrt werden, wenn ihre neue Verbindung ein erhebliches Ärgernis in der Bruderschaft oder im Bundesverband errege. Laut katholischer Ehelehre leben geschiedene Wiederverheiratete in schwerer Sünde.

Thesenpapier: Homosexuelle Schützen besitzen alle Mitgliedsrechte- und -pflichten

Weiter hält das Thesenpapier fest, dass homosexuelle Schützen alle Mitgliedsrechte- und -pflichten besitzen einschließlich der Möglichkeit, die Königswürde zu erringen. Allerdings sollen sie öffentlich, etwa bei Paraden, allein oder mit einer Frau auftreten und so die christlichen Grundsätze und die Tradition eines Königspaares aus Mann und Frau zum Ausdruck bringen.

Im vorigen Jahr hatte der Fall eines muslimischen Schützenkönigs in Werl-Sönnern deutschlandweit für Aufregung gesorgt, der dort den Vogel abgeschossen hatte. Zunächst hatte ihn der BHDS nicht als Schützenkönig anerkannt und ihm die Teilnahme am Bezirksschützenfest untersagt. Später erhob der Bundesverband zwar keine Einwände mehr, lehnte aber eine Ausübung des Königsamtes auf Bezirksebene weiter ab. Wegen der Debatte hatte die Deutsche Unesco-Kommission die Anerkennung des Schützenwesens als immaterielles Kulturerbe zurückgestellt.

BHDS-Sprecher Rolf F. Nieborg sagte am Donnerstag auf Anfrage, dass sich die Schützen auf Ortsebene für Ungetaufte öffnen wollten, weil sich dort auch Interesse für den christlichen Verband und die Kirche entwickeln könne. Zudem orientiere sich der Verband am neuen kirchlichen Arbeitsrecht, wonach Wiederheirat oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft nur noch in schwerwiegenden Fällen Konsequenzen hätten. Zum katholischen Schützen-Dachverband BHDS gehören rund 300.000 Mitglieder. (KNA)