Am 25. Mai tritt neue EU-Datenschutz-Verordnung in Kraft

GKP kritisiert fehlende Rechtssicherheit bei Datenschutz

Veröffentlicht am 22.05.2018 um 12:25 Uhr – Lesedauer: 
Medien

Bergisch Gladbach ‐ Am 25. Mai tritt die neue EU-Datenschutz-Verordnung in Kraft. Doch was das für Journalisten und die Öffentlichkeitsarbeit von Vereinen heiße, sei unklar, kritisiert die Gesellschaft katholischer Publizisten.

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Die Gesellschaft katholischer Publizisten (GKP) hat eine fehlende Rechtssicherheit für Medienschaffende nach Inkrafttreten der neuen europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) kritisiert. "Immer noch ist unklar, was das neue Recht für Fotografen, Vereine und Pressestellen bedeutet", sagte der GKP-Vorsitzende, Joachim Frank, laut einer Mitteilung des Verbandes vom Dienstag. Das gelte insbesondere für die bewährten Regeln des Kunsturheberrechtes, die einen sinnvollen Ausgleich zwischen den Rechten von auf Fotos abgebildeten Personen und der Meinungs- und Pressefreiheit sicherstellten, so Frank. Hier genüge es nicht, wenn die Gesetzgeber versicherten, "dass sich vor Gericht die bisherige Rechtslage wohl durchsetzen wird“. Um Rechtssicherheit zu schaffen, müssten diese Vorgaben auch in das Bundesdatenschutzgesetz, die Landespressegesetze und das Gesetz über den kirchlichen Datenschutz aufgenommen werden.

Das Kunsturhebergesetz erlaubt die Veröffentlichung von Fotos, auf denen Personen abgebildet sind, wenn es sich um eine öffentliche Veranstaltung oder um ein zeitgeschichtliches Ereignis handelt oder die Personen im Hintergrund sind.

Gesetz über kirchlichen Datenschutz tritt am 24. Mai in Kraft

Die EU-Datenschutzverordnung tritt am 25. Mai in Kraft. Am 24. Mai tritt das Gesetz über den kirchlichen Datenschutz (KDG) in Kraft. Darin gibt es zwar Regeln für den Umgang mit den Rechten am eigenen Bild für die kirchliche Presse, die jenen des Kunsturhebergesetzes entsprechen, nicht jedoch für Vereine, Verbände und Pressestellen. Vier der fünf kirchlichen Datenschutz-Aufsichtsbehörden haben angekündigt, die bewährten Regeln des Kunsturhebergesetzes nicht mehr anzuwenden.

Weiter erklärte der GKP-Vorsitzende: "Ein einfacher Verweis auf das Kunsturhebergesetz würde Rechtssicherheit schaffen und so Publizisten, Pressestellen und unzähligen Ehrenamtlichen, die in Vereinen für die Öffentlichkeitsarbeit zuständig sind, das Leben leichter machen."

Die GKP schließt sich damit den Forderungen von Journalisten-Gewerkschaften und Verbänden von Verlegern, Pressesprechern und Fotografen sowie dem Deutschen Presserat an.  Die Gesellschaft Katholischer Publizisten e.V. (GKP) ist ein Zusammenschluss von mehr als 500 Medienschaffenden. Auf der Basis des christlichen Glaubens trägt die GKP zur Meinungsbildung in der Öffentlichkeit bei, insbesondere zu Fragen der kirchlichen Medienarbeit. (tja)