Leiter des Katholischen Büros widerspricht den Grünen

Jüsten gegen Änderungen des Arbeitsrechts

Veröffentlicht am 10.11.2016 um 09:55 Uhr – Lesedauer: 
Kirche

Münster ‐ Die Grünen fordern ein Streikrecht für kirchliche Arbeitnehmer. Der Leiter des Katholischen Büros in Berlin, Prälat Karl Jüsten, hält das nicht für nötig - und widerspricht auch in anderen Punkten.

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Vor dem Grünen-Parteitag am Wochenende in Münster hat sich der Leiter des Katholischen Büros in Berlin, Karl Jüsten, Teile des religionspolitischen Papiers der Partei kritisiert. Er sprach sich in der Bistumszeitung "Kirche+Leben" (Online-Ausgabe, Donnerstag) gegen mögliche Änderungen beim kirchlichen Arbeitsrecht und bei der Kirchensteuer aus. Beides habe sich bewährt.

Die Grünen erneuern unter anderem ihre Forderung nach einer Reform des kirchliche Arbeitsrechts und verweisen auf die Koalitionsfreiheit - also das Recht von Arbeitnehmern, sich etwa zu Gewerkschaften zusammenzuschließen - und das daraus abgeleitete Streikrecht.

Bild: ©KNA

Karl Jüsten ist Vorsitzender der Katholischen Zentralstelle für Entwicklungshilfe und Leiter des Katholischen Büros in Berlin.

Jüsten sagte dagegen: "Wir sind auch ohne das Streikrecht zu guten Lösungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einerseits und die Dienstgeber andererseits gekommen." Es gebe eine "sehr hohe Tarifbindung" kirchlicher Einrichtungen. Auch bei der Kirchensteuer bestehe "kein Reformbedarf". Finnland und Schweden hätten jetzt sogar das deutsche System übernommen.

Jüsten gegen Lockerungen an stillen Feiertagen

Der Leiter des Katholischen Büros wandte sich außerdem dagegen, Tanzverbote an sogenannten stillen Tagen wie Karfreitag zu lockern und dabei den Kommunen einen größeren Spielraum zu geben. "Wenn man jetzt die Zuständigkeit auf die Kommunen verlagern würde, bestünde die Gefahr einer kleinteiligen Zersplitterung in unserer Gedenk- und Feiertagskultur."

Die Grünen wiederholen auch ihr Plädoyer für eine Abschaffung des Blasphemieparagrafen. Für geistige Auseinandersetzungen um angebliche Gotteslästerung solle man nicht das Strafrecht bemühen, sagen sie. "Eine solche Regelung in Zeiten abzuschaffen, in denen auch bei uns Menschen wegen ihres religiösen Bekenntnisses angegriffen werden, halten wir für unklug", meinte Jüsten dazu.

Er betonte zudem, dass beide Kirchen uneingeschränkt für Toleranz, Religions- und Weltanschauungsfreiheit einträten. "Wir erleben heute in Deutschland Diskussionen, die die Religionsfreiheit grundsätzlich in Frage stellen. Wir werden in Politik und Gesellschaft immer dafür werben, sich diesen Tendenzen mit aller Macht entgegen zu stellen." (KNA)