Vorschläge zur Lösung eines unnötigen Streits
Der Brief des Präfekten der römischen Glaubenskongregation an den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz Kardinal Reinhard Marx zur Frage der Kommunion von nichtkatholischen Ehepartnern löst bei vielen, auch bei mir, Fragen aus, die nicht ich – selbst ein Außenstehender – sondern nur die Verantwortlichen beantworten können.
Zornig macht mich, dass dieser Brief, der persönlich adressiert ist, offenbar noch bevor er beim Adressaten ankam, durchgestochen und ausgerechnet an solche Medien weitergeben wurde, deren Papst-Franziskus-kritische Einstellung allgemein bekannt ist. Das ist eine Fortsetzung in der Reihe der Vatileaks und ein Loyalitätsbruch von Mitarbeitern der Kurie, durch den nicht nur die Autorität der deutschen Bischöfe, sondern auch die der Kurie und des Papstes sowie das Ansehen der Kirche allgemein beschädigt wurden und unter den Gläubigen Verwirrung angerichtet wurde. Man muss erwarten, dass die dafür Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden und mit Konsequenzen rechnen müssen.
Kein deutscher Sonderweg
Verwundert hat mich der Eindruck, dass auch solche, die es besser wissen müssten, behaupten, eine Kommunion von nichtkatholischen Christen sei grundsätzlich ausgeschlossen oder müsse zumindest universalkirchlich erst geklärt werden. Richtig ist: Die universalkirchliche Möglichkeit ist durch das II. Vatikanische Konzil grundgelegt und im gültigen Kirchenrecht im Sinn einer Einzelfallregelung längst gegeben und durch zwei Enzykliken von Papst Johannes Paul II. weiterführend im positiven Sinn geklärt. Dabei ist ausdrücklich festgehalten, dass der Diözesanbischof oder die Bischofskonferenz über den Einzelfall zu entscheiden haben. Es geht also nicht, wie verschiedentlich unterstellt, um einen deutschen Sonderweg oder um ein deutsches Eigenkirchenwesen.
Dass auf dieser universal-kirchlichen Grundlage und in deren Rahmen keine einvernehmliche Lösung der Deutschen Bischofskonferenz möglich war, ist umso überraschender als in Deutschland, und das nicht nur in München, sondern ebenso in Köln und in anderen Diözesen schon jetzt weitgehend die de-facto-Praxis besteht, wonach nichtkatholische Ehepartner, denen es christlich ernst ist, zur Kommunion hinzutreten, ohne dass von Seiten der Bischöfe, die um diese Praxis ja wissen, bisher deutlich vernehmbarer Widerspruch angemeldet wurde.
Praxis aus dem Grauschleier des Unerlaubten geholt
Es war gut, dass die Deutsche Bischofskonferenz versucht hat, diese de-facto-Praxis aus dem Grauschleier des Unerlaubten, Halberlaubten oder nur Geduldeten herauszunehmen. Da es um Einzelfallentscheidungen geht, kann es sich dabei nicht um eine generelle Erlaubnis oder um eine allgemeine Norm handeln, sondern um Kriterien für die individuelle Gewissensentscheidung und für die pastorale Beratung.
Diese Kriterien sind bei Papst Johannes Paul II. klar benannt: Die Betreffenden müssen frei darum bitten und von einem inneren Bedürfnis geleitet sein. Also kein Proselytismus und kein Gruppenzwang, etwa weil es peinlich ist, allein in der Bank zurückzubleiben. Zum andern müssen sie den katholischen Glauben bezüglich der Eucharistie teilen, sicher nicht in allen theologischen Einzelheiten, sondern in der Weise wie ihn jeder einigermaßen unterrichtete "normale" Katholik bekennt. Das ist keine willkürliche Auflage; es ist vielmehr die gemeinsame katholische und evangelische Überzeugung, dass die Sakramente ihrem Wesen nach Sakramente des Glaubens sind und nur im Glauben würdig und fruchtbar empfangen werden können. Schon der Apostel Paulus mahnt, sich zu prüfen und den Leib des Herrn von anderer Speise zu unterscheiden; denn wer bedenkenlos vom Altar isst und trinkt, der isst und trinkt sich das Gericht (1 Kor 11, 27-29).
Mahnung zur Selbstprüfung gilt für alle
Diese Mahnung zur Selbstprüfung gilt selbstverständlich auch katholischen Christen. Doch was ist mit evangelischen Christen, welche den katholischen eucharistischen Glauben ehrlicherweise nicht mitvollziehen können? Auch sie können vortreten und – wie ich es in skandinavischen und angelsächsischen Ländern regelmäßig erfahren habe – die rechte Hand aufs Herz legen und so den Segen erbitten. Sie nehmen dann an der Eucharistie in der ihnen möglichen Weise teil. Leider ist dieser schöne Brauch bei uns bisher wenig bekannt und wenig im Gebrauch. Er diskriminiert niemanden und lässt jedem die Freiheit der persönlichen Gewissensentscheidung.
Es wäre keinem Einsichtigen verständlich, wenn auf etwa dieser Grundlage nicht schon sehr bald zu eine einmütigen Lösung gefunden werden und damit der unsäglichen gegenwärtigen Diskussion ein Ende bereitet werden könnte.