Vertreter der katholischen Kirche gegen Aufhebung des Inzestverbots

Kein Handlungsbedarf

Veröffentlicht am 30.09.2014 um 00:00 Uhr – Lesedauer: 
Gesellschaft

Bonn ‐ Die Empfehlung des Ethikrates hat für Wirbel gesorgt: Als er vergangene Woche mit knapper Mehrheit (14 zu 9 Stimmen, 2 Enthaltungen) dafür plädierte, den "einvernehmlichen Beischlaf unter erwachsenen Geschwistern" nicht mehr zu bestrafen. Viele Zeitungen titelten, der Ethikrat wolle Inzest erlauben. Die "Welt" sprach von einer sozialen Katastrophe und wollte den Ethikrat selbst zur Disposition stellen.

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Der Geschlechtsverkehr zwischen Eltern und Kindern wurde nicht diskutiert und gilt weiterhin als Missbrauch. Doch dies wurde in der Debatte oft unter den Tisch fallen gelassen. "Das war leider genau das Echo, das wir befürchtet hatten", sagt der Moraltheologe Eberhard Schockenhoff, der für die katholische Kirche im Ethikrat sitzt, und sich explizit gegen die Mehrheit im Gremium stellte.

Das falsche Signal

Doch laut Schockenhoff gehe von dieser Empfehlung das falsche Signal aus: Pro Jahr gebe es in Deutschland etwa zehn Inzest-Fälle, so Schockenhoff, überwiegend gehe es dabei um sexuellen Missbrauch. Der stehe zwar weiterhin unter Strafe, "aber wenn es nun heißt, Inzest sei ethisch vertretbar, könnten die Täter auf die Idee kommen, dass es in Ordnung ist, was sie tun – und für die Opfer wäre dieses Signal noch fataler."

Bild: ©picture alliance/dpa/Uli Deck

Eberhard Schockenhoff ist Priester und Professor für Moraltheologie in Freiburg im Breisgau.

Das war es freilich nicht, was der Ethikrat mit seiner Entscheidung im Sinn hatte. Die Befürworter wollten vermeiden, dass Geschwister, die getrennt voneinander aufwachsen und sich erst als Erwachsene treffen und lieben lernen, dazu gezwungen sind, ihre Liebe zu verleugnen oder zu verheimlichen, heißt es in einer Presseerklärung des Ethikrates vom 24. September.

Es ist zwar nachgewiesen, das Kinder, die aus einer Inzest-Beziehung hervorgehen aufgrund des nahezu identischen Erbguts deutlich häufiger behindert sind, als Kinder aus anderen Verbindungen. Dies könne jedoch kein Grund sein, den Beischlaf– und nur der ist in dem Inzest-Paragraphen 173 geregelt – von Geschwistern generell zu bestrafen. Anderen Paaren mit belastetem Erbgut sei es gestattet, Kinder zu zeugen. Die Befürworter der Empfehlung des Ethikrat argumentierten, das Gesetz schränke das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung ein. Zudem sei es nicht Sache des Strafrechts, ein gesellschaftliches Tabu zu bewahren.

Politik und Justiz sehen keinen Handlungsbedarf

Anlass, das Thema überhaupt zu diskutieren, war ein Geschwisterpaar aus Sachsen. Patrick S. und Susan K. waren als Kinder in zwei verschiedenen Familien aufgewachsen. Sie lernten sich erst kennen, als sie 16 und er 24 Jahre alt war. Die beiden verliebten sich und zeugten vier Kinder miteinander. Patrick S. saß dafür drei Jahre in Haft. Mittlerweile ist das Paar getrennt, drei der vier Kinder sind in Pflegeheimen untergebracht.

Bild: ©KNA

Der Augsburger Weihbischof Anton Losinger ist Mitglied des Deutschen Ethikrates und in der Deutschen Bischofskonferenz für ethische Grundfragen zuständig.

Der Augsburger Weihbischof Anton Losinger, ebenfalls Mitglied des Ethikrats, hat auch gegen die Entscheidung gestimmt. Er sehe keinen Bedarf, das ganze Gesetz zu ändern, um diesen Einzelfall zu lösen. "Unser Rechtssystem bietet genügend Spielraum, diese Familie auch anderweitig vor Strafverfolgung zu schützen. Ein Einzelfall darf niemals zur Maxime einer Gesellschaft werden." Auch die Deutsche Bischofskonferenz distanzierte sich auf ihrer Herbst-Vollversammlung in Fulda von der Position des Ethikrates: Man nehme die Empfehlung "mit Befremden und Distanzierung" zur Kenntnis. Die Bischöfe appellierten an die Bundesregierung, das Gesetz in seiner jetzigen Form beizubehalten.

Das sehen auch die Politiker der großen Koalition so: Sowohl SPD als auch CDU haben bekräftigt, dass es ihrer Meinung nach keinerlei Änderungsbedarf gebe. Auch juristisch gibt es keinerlei Bedenken mehr: Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2008 geurteilt, dass der Inzest-Paragraph 173 mit dem Grundgesetz vereinbar ist, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das Urteil 2012 bestätigt. Es ändert sich also nichts.

Von Michael Richmann