Kein WhatsApp mehr in der kirchlichen Jugendarbeit?
Ende des Monats treten zwei Gesetze in Kraft, die die Nutzung von beliebten Messenger-Diensten in der kirchlichen Pastoral und Verbandsarbeit verbieten, das kirchliche Datenschutz-Gesetz (KDG) und die europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO). Vergangenes Wochenende hat der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) ein Grundsatzpapier zur Digitalisierung verabschiedet, mit dem er sich als einer der ersten kirchlichen Akteure darauf verpflichtet, alle Verbandsthemen unter einem Aspekt der Digitalisierung anzuschauen. Die Bundesvorsitzende Katharina Norpoth erklärt, was das für so aktuelle Fragen wie das WhatsApp-Verbot bedeutet.
Frage: Frau Norpoth, in der Kommunikation der Kirche ist seit einem Jahr die Nutzung von WhatsApp verboten. Der Messengerdienst gehört aber zur Lebenswelt von jungen Menschen. Welche Position vertritt der BDKJ?
Katharina Norpoth: Wir stehen da in dem großen Spannungsfeld zwischen Datenschutz-Fragen und der Lebensrealität von jungen Menschen. Uns ist es wichtig, dass wir die Lebenswelten von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen kennen und anerkennen. Darauf aufbauend wollen wir schauen, welche Möglichkeiten es gibt, diese Kommunikationsmöglichkeit zu nutzen oder in welcher Form man Regelungen treffen kann, dass die Jugendverbandsarbeit durch die Datenschutz-Gesetze nicht behindert wird.
Frage: Kann man riskieren, dass man sehr viele Kinder und Jugendliche nicht erreicht, weil man What's App nicht mehr nutzt?
Norpoth: Wenn man vom Lebensweltbezug ausgeht: garantiert nicht. Wir dürfen nicht riskieren, so viele Menschen nicht erreichen zu können. Dafür muss sich auch die Kirche einsetzen.
Frage: Ist es eine Alternative, Jugendliche zu fragen, ob sie sich einen anderen Messenger installieren?
Norpoth: Es muss geschaut werden, was das Praktikabelste ist und wie man es umsetzen kann – entweder innerhalb der geltenden Rechtslage oder indem wir uns für ein besseres Gesetz einsetzen. Es kommt auch immer darauf an, mit wem man kommuniziert und in welchem Kontext das geschieht. Dann muss mit der Person oder Personengruppe ausgehandelt werden, ob man sich auf andere Messengerdienste einigt oder ob ganz klar ist, dass WhatsApp das Medium ist, über das ausschließlich kommuniziert wird.
Frage: Wird der BDKJ gegen das Verbot kämpfen?
Norpoth: Wir werden uns damit auf jeden Fall auseinandersetzen und schauen, inwiefern wir da am besten agieren können und in welchem Rahmen wir uns da bewegen.
Frage: Wie sollen die Jugendverbände mit dem kirchlichen Datenschutz-Gesetz (KDG) und dem europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) umgehen, die Ende des Monats in Kraft treten?
Norpoth: Der BDKJ muss schauen, was diese Gesetze für seine konkrete Arbeit bedeuten. Derzeit finden wir heraus, wie die Verordnungen in den Jugendverbänden umgesetzt werden. Als Nächstes wollen wir das ganze Thema runterbrechen und etwa Schulungen für unsere Jugendverbandler anbieten.
Frage: Um welche anderen Themen geht es noch im neuen BDKJ-Grundsatzpapier zur Digitalisierung?
Norpoth: Wir haben eine Grundhaltung entwickelt, die sich aufgliedert in die Themen Teilhabegerechtigkeit, Lebensweltbezug und digitale Mündigkeit. Diese drei Begriffe können als Schablone genutzt werden, um alle unsere Verbandsthemen unter einem Aspekt der Digitalisierung anzuschauen, etwa Arbeit 4.0, Glaube und Kirche, Bildung und Medien. Es gibt ja quasi kein Themenfeld, in dem die Digitalisierung nicht irgendeine Rolle spielt. Durch diese Schablone wollen wir sehen, welche Perspektiven sich für ein bestimmtes Thema ergeben.
Frage: An wen richten sich Ihre Forderungen aus dem Papier: an den Dachverband selbst, die Kirche, die Politik?
Norpoth: Zunächst ist das eine Grundsatzhaltung für den BDKJ selbst, die in unsere eigenen Strukturen wirken soll. Wir werden damit aber auch an Politik, Gesellschaft und Kirche herantreten, weil wir da noch großen Handlungsbedarf sehen. Gerade in der Kirche ist mit Blick auf die Digitalisierung noch einiges zu tun. Was Internet und Social Media angeht, sind wir als BDKJ manchmal weiter als anders kirchliche Akteure, aber auch wir haben noch viel zu tun und zu lernen.
Frage: Und wie wird es am 25. Mai beim BDKJ aussehen, wenn beide Gesetze in Kraft getreten sind? Wird an diesem Tag die Kommunikation auf WhatsApp eingestellt?
Norpoth: Ich kann mir nicht vorstellen, dass von einem Tag auf den anderen das Whatsappen eingestellt wird.