Kirchen kritisieren Sammelabschiebung
Die beiden großen Kirchen in Deutschland haben die zweite Sammelabschiebung von abgelehnten Asylbewerbern nach Afghanistan kritisiert. "Kein Mensch darf in eine Region zurückgeschickt werden, in der sein Leben durch Krieg und Gewalt bedroht ist", betonten der Vorsitzende der Migrationskommission der Deutschen Bischofskonferenz, Hamburgs Erzbischof Stefan Heße, und der Vorsitzende der Kammer für Migration und Integration der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Präses Manfred Rekowski, am Dienstag in einer gemeinsam Erklärung. Die Sicherheit der Person müsse stets Vorrang haben gegenüber migrationspolitischen Erwägungen.
Die Sammelabschiebung war am Montagabend vom Frankfurter Rhein-Main-Flughafen erfolgt. Dabei wurden 26 Afghanen mit einer Chartermaschine zurück in ihr Herkunftsland gebracht. Heße wies vor diesem Hintergrund darauf hin, dass sich die Sicherheitslage in Afghanistan im vergangenen Jahr weiter verschlechtert habe: "Die innerstaatlichen bewaffneten Konflikte in Afghanistan haben sich zugespitzt, zugleich hat auch die Zahl der innerhalb des Landes in die Flucht getriebenen Menschen zugenommen", so der Erzbischof.
Nicht grundsätzlich gegen Abschiebungen
Da immer mehr Binnenvertriebene in der afghanischen Hauptstadt Kabul Schutz suchten, sei auch dort die Situation schwieriger geworden. "Die Berichte des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen und weiterer internationaler Organisationen deuten darauf hin, dass Rückführungen nach Afghanistan humanitär unverantwortlich sind. Wenn die Sicherheitslage prekär ist, sind auch die Menschenrechte in Gefahr", betonte Rekowski. Auch die Internationale Organisation für Migration und das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen würden von einer erheblichen Verschlechterung der Sicherheitslage in Afghanistan und teilweise bürgerkriegsähnlichen Zuständen berichten.
Die beiden Kirchen sprechen sich nicht grundsätzlich dagegen aus, dass Personen, die in Deutschland keine Bleibeperspektive haben, in ihre Heimat zurückgeführt werden. Abschiebungen in lebensgefährliche Gebiete seien jedoch inakzeptabel, so Heße und Rekowski. "Wenn ein Asylbewerber infolge eines fairen rechtsstaatlichen Verfahrens in seine Heimat zurückkehren muss, trägt unser Land die Verantwortung für sein Wohlergehen. Es muss in jedem Einzelfall geprüft werden, ob Gefahren für Leib und Leben drohen und ob eine Rückkehr tatsächlich zumutbar ist", hoben die beiden Geistlichen hervor. (stz)