Kirchenrechtler fordert verbindliche Ordnung
Der Kirchenrechtler Norbert Lüdecke fordert eine einheitliche Ordnung für den Umgang der katholischen Kirche in Deutschland mit Fällen von sexuellem Missbrauch durch Geistliche. Bislang gebe es 27 verschiedene, von denen nicht einmal klar sei, ob sie in Kraft gesetzt seien, sagte Lüdecke am Freitag bei einer Veranstaltung an der Universität Bonn. Das Kirchenrecht sehe vor, dass Bischofskonferenzen den Vatikan um eine entsprechende Gesetzgebungskompetenz in dem Fall bitten können. Dies sei zum Beispiel in den USA geschehen.
Lüdecke erklärte, dass bislang jedes Bistum die von der Deutschen Bischofskonferenz 2013 überarbeiteten Leitlinien zum Umgang mit Missbrauch einzeln in Kraft setzen müsse. Dazu reiche es nicht aus, die Leitlinien nur im kirchlichen Amtsblatt abzudrucken. Die Diözesanbischöfe müssten für ihre jeweilige Diözese die Regelungen auf Grundlage der Leitlinien erlassen, wie etwa die 2014 veröffentlichte Ordnung des Erzbistums Köln. Bei mehr als der Hälfte der deutschen Diözesen sei zweifelhaft, ob sie geltendes Partikularrecht seien, so der Professor. Er hatte mit seinen Studierenden überprüft, ob Bistümer die Leitlinien einfach übernommen oder eigene Bestimmungen formuliert haben.
Akten im Geheimarchiv
Als problematisch bezeichnete es Lüdecke, dass die Akten von kirchlichen Voruntersuchungen bei Verdacht auf Missbrauchsfälle nach Abschluss des Verfahrens im Geheimarchiv der Diözese verschlossen werden, auf das nur der Bischof zugreifen könne. Der Tübinger Kirchenrechtler Bernhard Sven Anuth, der auch in der Kommission "Sexueller Missbrauch" der Diözese Rottenburg-Stuttgart ist, wies darauf hin, dass dies die Arbeit von Missbrauchsbeauftragten erschweren könne. Wenn etwa einem neuen Missbrauchsbeauftragen ein Fall gemeldet werde, könne dieser nicht nachprüfen, ob die Person schon einmal auffällig geworden war.
Die beiden Kirchenrechtler sprachen bei einer "Aktuellen Stunde" der Uni mit der WDR-Journalistin Eva Müller. Sie sagte, dass das Bistum Hildesheim nach einem Film von ihr den Fall des pensionierten Pfarrers Peter R. von einem unabhängigen Gutachter untersuchen lassen wolle. Ab August 2016 sollte das Institut für Praxisforschung und Projektberatung (IPP) auch prüfen, "ob es ein institutionelles Versagen gegeben hat, das die mutmaßlichen Missbrauchstaten erleichtert und deren Verfolgung erschwert hat", hatte das Bistum mitgeteilt. (luk)