Bisher waren nur die (Erz)Bischöfe Marx, Woelki und Genn bekannt

Kommunionstreit: Noch mehr Bischöfe fahren nach Rom

Veröffentlicht am 25.04.2018 um 14:20 Uhr – Lesedauer: 
Ökumene

Bonn/Rom ‐ Der Papst will eine Aussprache zum Kommunionempfang evangelischer Ehepartner. Jetzt wurde bekannt: Nicht nur die drei (Erz)Bischöfe Reinhard Marx, Rainer Maria Woelki und Felix Genn reisen in den Vatikan.

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Zur Aussprache über die Frage der Kommunionzulassung für nichtkatholische Ehepartner werden auch die Bischöfe Gerhard Feige (Magdeburg) und Karl-Heinz Wiesemann (Speyer) nach Rom reisen. Entsprechende Informationen der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) bestätigte der Sprecher der Deutschen Bischofskonferenz, Matthias Kopp, am Mittwoch in Bonn auf Anfrage.

An dem mit Spannung erwarteten Gespräch, das nach unbestätigten Angaben im Mai im Vatikan geführt werden soll, nehmen außerdem die Kardinäle Reinhard Marx (München und Freising), Rainer Maria Woelki (Köln) und der Münsteraner Bischof Felix Genn teil. Auch der Sekretär der Deutschen Bischofskonferenz, Jesuitenpater Hans Langendörfer, wurde zu dem Treffen in den Räumen der Römischen Glaubenskongregation eingeladen. Die Einladung kommt vom Präfekten der Kongregation, Erzbischof Luis Ladaria. Wer alles von römischer Seite teilnehmen wird, ist bisher nicht bekannt - auch nicht, ob der Papst selbst dabei sein wird.

Feige und Wiesemann waren federführend an der Erarbeitung einer Handreichung beteiligt, die den Kommunionempfang für nichtkatholische Ehepartner in begründeten Einzelfällen zulassen soll. Über diesen mit großer Mehrheit verabschiedeten Text gibt es in der Bischofskonferenz unterschiedliche Meinungen. Feige leitet die Ökumenekommission, Wiesemann die Glaubenskommission der Deutschen Bischofskonferenz.

Papst Franziskus hat sich noch nicht öffentlich geäußert

Eine Minderheit von sieben Ortsbischöfen, unter ihnen Kardinal Woelki, hatte sich unlängst in einem Brief an die zuständigen Behörden im Vatikan gewandt. Sie baten darin um Klärung, ob eine Frage dieser Tragweite von einer einzelnen Bischofskonferenz per Mehrheitsbeschluss entschieden werden könne. Diese Intervention der Minderheit löste Debatten aus, die am Montag beim Ständigen Rat der Bischöfe in Würzburg zur Sprache kamen.

Nach dem geltenden Kirchenrecht können Christen anderer Konfessionen nur in Notlagen und nur, wenn sie den katholischen Glauben an die Eucharistie teilen, zum Kommunionempfang zugelassen werden. Die im Februar beschlossene, aber noch nicht veröffentlichte Handreichung der Deutschen Bischofskonferenz legt den Begriff der Notlage theologisch weit aus. Papst Franziskus hat sich bislang noch nicht öffentlich dazu geäußert, ob er dieser Interpretation zustimmt. (KNA)