"Legionäre Christi" erhalten Ablass vom Papst
Die Mitglieder erhalten den Ablass ihrer Sündenstrafen, wenn sie sich im Heiligen Jahr erneut zu den eingegangenen Verpflichtungen gegenüber dem Orden und der Bewegung bekennen sowie für die Treue ihrer Länder zum Christentum, die geistliche Berufung von Menschen zu Priestertum oder Ordensleben sowie für den Schutz der Familie beten. Das geht den Angaben zufolge aus dem entsprechenden Dekret des zuständigen Vatikan-Gerichts, der Apostolischen Pönitentiarie, hervor.
Papst Franziskus entsprach damit einer Bitte des Generaldirektors der "Legionäre Christi" und des Regnum Christi, Eduardo Robles Gil. Dieser hat sich mit einem Brief an alle Mitglieder gewandt, in dem es laut Bericht heißt: "Ich ermutige euch, von dieser Gunst des Heiligen Vaters zu profitieren und unsere Dankbarkeit gegenüber dem Herrn zu erneuern."
Gravierende moralische Verfehlungen innerhalb des Ordens
Die "Legionäre Christi" waren in eine schwere Krise geraten, nachdem gravierende moralische Verfehlungen ihres mexikanischen Gründers Marcial Maciel Degollado (1920-2008) und Missstände in den Einrichtungen des Ordens bekanntgeworden waren. Nach einer päpstlichen Visitation traten neue Statuten in Kraft. Nach eigenen Angaben zählt der Orden knapp 1.000 Mitglieder. Im Apostolatswerk "Regnum Christi" haben sich Laien und Gottgeweihte den "Legionären" angegliedert.
Papst Franziskus eröffnet das Heilige Jahr am 8. Dezember; es endet am 20. November 2016. Der Ablass (lateinisch "indulgentia") ist ein Nachlass zeitlicher Bußstrafen für die Sünden, die man gebeichtet hat und die hinsichtlich der Schuld schon vergeben sind. Entstanden aus verschiedenen Elementen des spätantiken und frühmittelalterlichen Bußwesens, stellt er eine besondere Form des Umgangs mit dem Büßer dar, die nur die katholische Kirche kennt.
Beichte, Eucharistie und Gebete
Die heutige katholische Ablasslehre wurde von Papst Paul VI. 1967 neu festgelegt. Papst Franziskus hat im April 2015 in der Bulle für das Außerordentliche Heilige Jahr der Barmherzigkeit den Ablass bestätigt. Demnach unterscheidet die Kirche zwischen einem teilweisen und einem vollkommenen Ablass. Letzteren kann zu bestimmten Anlässen - etwa zu einem Heiligen Jahr - jeder Katholik erwerben, der nach Beichte, Eucharistie und Gebeten bestimmte Werke der Buße tut. (KNA)